Brüssel will von Madrid die Rückerstattung verlangen
Brüssel/Madrid – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die EU-Kommission von Spanien verlangen darf, von den jeweiligen Konzernen für den Erwerb ausländischer Firmen vergebene Steuervergünstigungen in Millionenhöhe zurückzufordern.
Im Jahr 2002 wurde unter der Regierung von José María Aznar ein Gesetz verabschiedet, um der spanischen Wirtschaft den Schritt ins Ausland zu erleichtern. Unternehmen, die mindestens einen 5%igen Anteil an Firmen im Ausland erwarben, konnten die Differenz zwischen dem Bilanzwert und dem tatsächlichen Kaufpreis von der Gesellschaftssteuer abziehen.
Von dieser Steuervergünstigung profitierten Konzerne wie Telefónica, Banco Santander oder Iberdrola bei der Übernahme von O2, Abbey bzw. Scottish Power. Die Unternehmen sparten hierdurch Millionen ein.
Bislang hatte das Gericht der Europäischen Union (EuG) entschieden, die Steuervergünstigungen seien nicht selektiv, also rechtskonform. Doch die Richter des EuGH teilten diese Auffassung nicht und stuften die Bonifikationen sehr wohl als selektiv – und somit illegal – ein, weil nur „ausländische Käufe“ bevorteilt würden.
Damit hat der Europäische Gerichtshof der EU-Kommission den Weg eröffnet, um vom spanischen Staat zu verlangen, dass dieser von den entsprechenden Unternehmen die Erstattung der in der Gesellschaftssteuer eingesparten Beträge einfordert. Auf Telefónica und Co. könnten Rückforderungen in Millionenhöhe zukommen.
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