Die letzten Details behindern den Fortschritt der Verhandlungen
Madrid – Die Reform des Beitragssystems für Selbstständige ist in der Koalitionsvereinbarung von PSOE und Unidas Podemos enthalten. Das Ministerium für Sozialversicherung, unter der Leitung von José Luis Escrivá arbeitet seit Monaten an dem Vorschlag für die Änderung des Beitragssystems. Die endgültige Verabschiedung eines neuen Systems hängt davon ab, dass das Ministerium für Soziale Sicherheit den Sozialpartnern (Gewerkschaften und Selbstständigen-Organisationen) den endgültigen Entwurf, mit den beiden letzten Verhandlungen vorgenommenen Änderungen, übermittelt. „Wir beharren weiterhin auf der Notwendigkeit, die unteren Beitragsstufen zu senken“, so ein Sprecher des Verbandes der Selbstständigen (Uatae). Ferner erklärte er, „die einkommensschwächsten Selbstständigen müssten gleich zu Beginn die niedrigste Beitragsstufe zahlen und nicht, wie im aktuellen Vorschlag vorgesehen, schrittweise“.
Der Vorschlag des Ministeriums für die nächsten drei Jahre (2023-2025) sieht Beiträge von 245, 237 und 230 Euro pro Monat für Selbstständige mit einem Einkommen von bis zu 670 Euro vor. Diejenigen, die ein Einkommen von über 6.000 Euro angeben, werden Beiträge von 500, 530 bzw. 590 Euro zahlen müssen. Mit anderen Worten: Für die Selbstständigen, die am wenigsten verdienen, würde bis 2025 ein System mit sinkenden Beiträgen gelten, während für diejenigen, die am meisten verdienen, bis zum Ende des Zeitraums ein System mit steigenden Beiträgen gelten würde.
„Gewinner“ dieses neuen Systems wären die Selbstständigen, die am wenigsten verdienen, da ihr Beitrag im Vergleich zu jetzt (294 Euro) um bis zu 64 Euro pro Monat reduziert würde. Wer hingegen finanziell bessergestellt ist, muss 296 Euro mehr bezahlen. Ein Streitpunkt bei den vom Ministerium vorgeschlagenen 15 Beitragsstufen ist jedoch, dass die Selbstständigen mit einem Einkommen von bis zu 1.700 Euro pro Monat, die am zahlreichsten vertreten sind, in den nächsten drei Jahren konstant 294 Euro monatlich zahlen. Ihr Beitrag wird nicht erhöht, was eine der Hauptbeschwerden der Gewerkschaften ist.
Ferner hat die Regierung parallel zu den Verhandlungen zur Beitragsreform vor Kurzem ein Dekret verabschiedet, mit dem es für Selbstständige möglich wird, Beitragszahlungen in Abhängigkeit von ihrem Einkommen zu ändern. Die diesbezüglichen Möglichkeiten wurden von vier auf sechs erweitert. Damit gewinnen Selbstständige an Flexibilität und können Beiträge dem tatsächlichen Einkommen anpassen.
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