Madrid – Die Nationale Markt- und Wettbewerbskommission (CNMC) hat den Mobilfunkanbietern neue Verpflichtungen in Bezug auf den Wechsel zu einem anderen Anbieter auferlegt, die diesen Prozess vereinfachen sollen. Denn oft überlegen es sich Kunden, die sich für einen Anbieterwechsel unter Beibehaltung der bisherigen Telefonnummer entschieden haben, im Verlauf des Ummeldeprozesses wieder anders. Sie wollen den Antrag wieder zurücknehmen, sei es, weil der bisherige Provider ein gutes Gegenangebot gemacht hat oder weil der Betreffende seine Meinung geändert hat. Das Problem dabei ist, dass die neue Firma viele Hindernisse aufbaut, unnötige Daten verlangt und den Kunden nicht wahrheitsgemäß informiert, um die Annullierung zu verhindern.
Deshalb hat das CNMC die Verfahrensweise neu festgelegt und vereinfacht. Für die Stornierung genügt nun die Vorlage des Ausweises, mit dem der Wechsel beantragt wurde. Zudem besteht die Pflicht, den Kunden darüber zu informieren, dass der Vorgang kostenlos ist.
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