In den letzten 10 Jahren fielen dem Staat 150 Millionen Euro aus vergessenen Bankeinlagen zu
Madrid – Das Finanzamt ist Nutznießer vergessener Konten und jener Erbschaften, die, aus welchen Gründen auch immer nicht angetreten werden. Im vergangenen Jahr hat der Fiskus aus der Auflösung verlassener Konten, auf denen mehr als 20 Jahre lang keine Kontobewegungen mehr stattgefunden hatten, 24,4 Millionen Euro eingenommen, im letzten Jahrzehnt kamen insgesamt 152,8 Millionen Euro auf diese Weise zusammen. Aus Erbschaften, die nicht angetreten wurden, flossen im letzten Jahr 12,2 Millionen Euro in die Staatskasse.
Dass herrenloses Vermögen dem Staat zufällt, ist in spanischen Landen seit dem 15. Jahrhundert gesetzlich verankert und im heute gültigen Gesetz des öffentlichen Vermögens aktualisiert worden. Die Banken sind verpflichtet, den Fiskus alljährlich über den Status verlassener Konten zu informieren.
Wie Felipe Martínez Rico, Staatssekretär im Finanzministerium, erklärt, setzen sich die oben genannten Millionenbeträge aus sehr kleinen, unbedeutenden Guthaben sehr vieler Konten zusammen. Dass in den letzten Jahren besonders viele verlassene Konten entdeckt wurden, liege an den vielen Bankenfusionen der letzten Jahre. Bei der Zusammenführung der Geldinstitute würden Billanzen und Buchführung neu geordnet und die Konten ohne Aktivität zutage gefördert.
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