Der Einsatz der ferngesteuerten Fluggeräte ist im Teide-Nationalpark verboten
Kanarische Inseln – Mitarbeiter des Seprona, des Naturschutzdienstes der Guardia Civil, haben ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen einen Bürger eingeleitet, der mutmaßlich eine Drohne im Teide-Nationalpark aufsteigen ließ und damit Luftaufnahmen gemacht hat. Das Vergehen besteht darin, die Drohne ohne Genehmigung über einer Flugverbotszone aufsteigen zu lassen. Die Fotos waren in einem Online-Portal veröffentlicht worden und hatten dadurch die Aufmerksamkeit der Ordnungshüter erregt.
Um seine Drohne in den Cañadas del Teide steigen lassen zu dürfen, hätte der Drohnenführer die entsprechenden Genehmigungen erwirken, die Drohne registrieren und mit einer Identifikationsplakette versehen sowie eine spezielle Haftpflichtversicherung abschließen müssen.
In Spanien gibt es seit zweieinhalb Jahren eine gesetzliche Bestimmung, welche die Nutzung von Drohnen zu professionellen Zwecken regelt. Diese Fachleute müssen eine Reihe von Anforderungen erfüllen, um arbeiten zu können. Obwohl die Nutzung von Drohnen zu Freizeitzwecken keine Genehmigung erfordert, hat das spanische Amt für Flugsicherheit AESA Empfehlungen für Hobby-Drohnenpiloten herausgegeben. Es nennt eine Reihe von Sicherheitsrichtlinien, die von jedermann zu beachten sind. So dürfen Drohnen nicht über Städten und Wohngebieten fliegen, ebenso wenig wie über Menschenansammlungen, also nicht über Parks, Stränden, Konzerten, Hochzeitsfeiern, Prozessionen und der- gleichen. Auch Nachtflüge und Flüge in der Nähe von Flughäfen, Hubschrauberlandeplätzen und Gebieten, wo Gleitschirm- und Segelflieger, Fallschirmspringer oder Ultraleichtflugzeuge fliegen, sind tabu.
Nach europäischer Norm ist es verboten, mit Drohnen waghalsig oder fahrlässig umzugehen und dadurch Leben, Gesundheit und Eigentum Dritter zu gefährden. AESA betont, dass es wichtig sei, das Gerät sicher zu beherrschen, da für eventuell angerichtete Schäden derjenige haftet, der die Drohne lenkt. Das kann doppelt teuer werden, da für den unvorsichtigen Umgang mit einer Drohne Bußgelder von bis zu 225.000 Euro vorgesehen sind.
Kürzlich wurde in Castellón, Valencia, eine Drohne zerstört, weil sie in den Sicherheitsbereich des Kommissariats der Policía Nacional eingedrungen war. Nicht näher beschriebene elektronische Sicherheitsvorrichtungen sollen die Drohne zum Absturz gebracht haben. Dem 30-jährigen Drohnenlenker droht ein Bußgeld, weil er das Gerät über Menschenansammlungen hatte fliegen lassen.
[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]