Eltern erkämpften sich das Recht, ihren Sohn „Lobo“ zu nennen


Siegreiche Eltern: Ignacio und María durften ihren Sohn „Lobo“ nennen . Foto: EFE

Kleiner „Wolf“ registriert

Eine öffentliche Diskussion in den Medien sowie eine Unterschriftenaktion mit beachtlichem Erfolg (42.000 Unterschriften) hat dazu geführt, dass Ignacio Javierre und María Hernández ihren Sohn „Lobo“ – Wolf – nennen und ihn mit diesem Namen registrieren dürfen. Der zuständige Standesbeamte hatte die Registrierung verweigert, weil Lobo nach seiner Meinung ein in Spanien gängiger Familienname sei. Auch der Einwand, in Deutschland sei Wolf sowohl als Vorname als auch Familienname gebräuchlich, konnte den Beamten nicht überzeugen. Erst eine Eingabe bei der Generaldirektion für Notariate und Register, die dem Justizministerium untersteht, war erfolgreich.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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