Ende des „Toro de la Vega“ bestätigt


Das Verfassungsgericht lehnte Beschwerde gegen Anti-Stierkampf-Gesetz ab

Madrid – Das Ringen um den „Toro de la Vega“, eine seit dem 16. Jahrhundert dokumentierte Stierkampf-Belustigung in der Stadt Tordesillas bei Valladolid, hat eine weitere Wendung zugunsten der Tierschützer genommen. Das Verfassungsgericht hat eine Beschwerde der Stadtverwaltung von Tordesillas einstimmig abgelehnt, die sich gegen ein Gesetz der Regionalregierung von Castilla y León richtet, welches die öffentliche Tötung des Stiers untersagt.

Das Gesetz verbietet den Tod von Rindern bei Volksfesten und Stierkampfveranstaltungen und schließt den „Toro de la Vega“ im Gesetzestext ausdrücklich mit ein. Damit steht es im Widerspruch zu einer Verordnung der Stadt Tordesillas, welche das Turnier, einschließlich der Lanzenstiche und gegebenenfalls der Tötung des Stiers, bisher regelte. Die Stadt besteht darauf, den ursprünglichen, traditionellen Charakter des Festes zu erhalten und zu schützen, doch das Verfassungsgericht hat die diesbezügliche Beschwerde gar nicht erst zur Verhandlung zugelassen. Eine herbe Niederlage für Bürgermeister José Antonio González Poncela (PSOE), der nun zunächst den Text der Ablehnung juristisch prüfen und dann über die weiteren Schritte entscheiden will.

Der Vizepräsident der Regionalregierung von Castilla y León, José Antonio de Santiago-Juárez, hat Bürgermeister González angeraten, lieber „nach vorn zu schauen“ und den Namen „Toro de la Vega“ für ein Volksfest weiterzuverwenden, wie es 2016 schon anstatt des Stiertreibens gefeiert wurde. Man müsse die Tradition mit den Sensibilitäten des 21. Jahrhunderts in Einklang bringen. Auch ohne einen Stier zu töten, sei das Fest in diesem Jahr sehr gut besucht gewesen. Man dürfe die Veranstaltung nicht auf den Tod des Tieres reduzieren.

Laura Duarte, Sprecherin der Tierschutzpartei PACMA, bezeichnete die Entscheidung des Verfassungsgerichts als eine „wunderbare Nachricht“, die „das Kapitel Toro de la Vega endgültig abschließt und garantiert, dass in Tordesillas kein Stier mehr Lanzenstiche erleiden muss“. Damit ende darüber hinaus ein Kapitel der Geschichte der Tierquälerei in Spanien, wenn auch immer noch viel zu tun bleibe.

Der Nationalverband für Schutz und Wohlergehen der Tiere (ANPBA) hat seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht, dass die Entscheidung des Verfassungsgerichtes im Einklang mit einem kürzlich vom Obersten Gerichtshof von Castilla y León gefällten Urteil steht. Dieses hob eine Einstweilige Verfügung wieder auf, welche die Durchführung der Stierkampfveranstaltung „Toro Enmaromado“ in Astudillo, Palencia, doch noch ermöglicht hätte. Der Verband fordert, Veranstaltungen, die offensichtliche Quälerei und Leiden von Tieren zum Inhalt haben, abzuschaffen, weil dies von der heutigen spanischen Gesellschaft so gewünscht werde.

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