EuGH verurteilt Banken zum vollständigen Ausgleich im Fall der „cláusulas suelo“


Die sogenannten „cláusulas suelo“ sind eine Art Mindestzins, der von diversen Kreditinstituten in viele Hypothekenverträge mit variablem Zinssatz eingebaut wurde und bei einem sinkenden Euribor-Zinssatz eine Grenze festlegte. Foto: Pixabay

Dem Finanzsektor drohen Rückzahlungen von rund 4,2 Milliarden Euro

Luxemburg/Madrid – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Ende Dezember entschieden, dass die spanischen Banken die Schuldner von Hypothekendarlehen für die durch die sogenannte „cláusula suelo“ verhinderten Einsparungen bei den Ratenzahlungen nicht erst ab 2013, sondern bereits ab 2009 entschädigen müssen.

Die meisten Kreditnehmer, die einen Darlehensvertrag mit Hypothekensicherung und variablem Zinssatz unterzeichneten, hatten bis 2009 die „cláusula suelo“ in ihren Verträgen gar nicht bemerkt. Doch mit Senkung des variablen Zinssatzes Euribor in jenem Jahr begann die Klausel zu greifen, die dem Euribor eine Mindestgrenze setzte, welche verhinderte, dass die Verbraucher von den Zinssenkungen voll profitieren konnten.

Am 9. Mai 2013 entschied der Oberste Gerichtshof Spaniens, die Klausel sei missbräuchlich, und erklärte diese für nichtig. Seitdem dürfen die „claúsulas suelo“ nicht mehr angewendet werden. Das spanische Gericht erlaubte den Kunden jedoch nur die Rückforderung der zu viel gezahlten Beträge ab dem Tag des Urteilsspruches.

Doch die „cláusulas suelo“ beschäftigten inzwischen auch den Europäischen Gerichtshof, der nun entschied, der Oberste Spanische Gerichtshof habe den Verbraucherschutz mit seinem Urteil nicht voll wiederhergestellt. „Die richterliche Feststellung der Nichtigkeit der Klauseln muss zur Folge haben, dass die Lage wiederhergestellt wird, in der sich der Verbraucher ohne diese Klausel befunden hätte.“ Mit der Folge, dass die Banken die durch die Anwendung der Mindestgrenze des Euribor zu viel gezahlten Beträge der Darlehensnehmer seit der ersten Anwendung im Jahr 2009 vollständig erstatten müssen.

Allerdings wehrt sich der Sektor, auf den Rückzahlungsforderungen von rund 4,2 Milliarden Euro zukommen könnten, gegen die Entscheidung. Die Banken wollen nicht automatisch die Kunden entschädigen, sondern den Richter von Fall zu Fall entscheiden lassen, und nur aufgrund eines richterlichen Einzelurteils die Erstattung vornehmen. Dabei sind die BBVA, die CaixaBank, Sabadell und Popular am stärksten von dem Urteil des EuGH betroffen. Andere Banken, wie die Santander, haben niemals die „cláusula suelo“ in ihren Hypothekenverträgen verankert und deswegen keine Rückforderungen zu erwarten.

Bei Bekanntgabe der Entscheidung des EuGH stürzten die Aktienkurse verschiedener spanischer Banken an der Madrider Börse ab. Die spanische Nationalbank und Wirtschaftsminister Luis de Guindos sahen sich veranlasst, die Gemüter zu beruhigen. Der spanische Bankensektor habe in den vergangenen Jahren einen tiefgreifenden Sanierungsprozess betrieben und sei ausreichend gefestigt, um die Entschädigungen problemlos zu begleichen, hieß es.

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