10 Jahre n. Bekanntwerden d. bis dahin größten Korruptionsfalles Spaniens a. kommunaler Ebene müssen 27 Beteiligte mehrjähr. Gefängnisstrafen absitzen
Knapp zehn Jahre nach der Aufdeckung des größten kommunalen Korruptionsskandals Spaniens, dem Fall Malaya, müssen nun 27 in diesem Zusammenhang verurteilte Personen die über sie verhängten Haftstrafen antreten. Darunter ist die ehemalige Bürgermeisterin von Marbella, Marisol Yagüe, die 2003 durch einen Misstrauensantrag gegen ihren Vorgänger Julián Muñoz ins Amt gekommen war und deren Urteil auf fünfeinhalb Jahre Haft lautet, sowie ihre damalige Stellvertreterin, Isabel García Marcos, die zu drei Jahren verurteilt ist.
Begonnen hatte alles im März 2006, als nach fünfmonatigen Ermittlungen in Marbella, Málaga, Madrid, Huelva, Cádiz und Murcia 29 Personen festgenommen und Güter im Wert von 2,6 Milliarden Euro beschlagnahmt wurden. Dadurch wurde ein Netzwerk von Politikern, Funktionären, Immobilienunternehmen, Scheinfirmen und Strohmännern zerschlagen, in dem durch betrügerische Immobiliengeschäfte, die unrechtmäßige Vergabe von Genehmigungen und Korruption Millionenbeträge veruntreut und erschwindelt wurden.
Als Kopf und Initiator des korrupten Netzwerks wurde Juan Antonio Roca, damaliger Geschäftsführer des Stadtplanungsamtes von Marbella und seit 2006 in Haft, in verschiedenen Verfahren zu insgesamt 17 Jahren Gefängnis und einer Rekordstrafe von 233 Millionen Euro verurteilt.
Roca steht zurzeit zusammen mit Yagües Vorgänger Julián Muñoz erneut vor Gericht wegen des Falles „Goldfinger“, bei dem es um die illegale Umwidmung eines Grundstückes in Marbella (auf dem früher die Villa „Malibu“ des Schauspielers Sean Connery stand) für den Bau von 72 Luxuswohnungen geht.
Marisol Yagüe und Isabel García Marcos hatten nach ihrer Festnahme 2006 schon sechs Monate in Untersuchungshaft verbracht.
Beide kamen damals nach Hinterlegung einer Kaution von je 60.000 Euro wieder auf freien Fuß. Mit ihnen sind elf ehemalige Stadträte und verschiedene Strohmänner Juan Antonio Rocas, darunter die Anwältin Montserrat Corulla, sowie mehrere Immobilienunternehmer durch den Gerichtshof von Málaga aufgefordert worden, ihre Haftstrafen anzutreten.
Weiteren 18 Personen, die zu Gefängnisstrafen unter zwei Jahren verurteilt sind, bleibt die Haft erspart, sofern sie die verhängten Bußgelder begleichen und alle Auflagen erfüllen.
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