Fehlinformation im Krankheitsfall


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Europäische Krankenversicherungskarte ist gültig

Nach etlichen Anzeigen empörter Touristen hat die EU-Kommission ein Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Spanien eingeleitet, weil einige öffentliche Krankenhäuser die Europäische Krankenversicherungskarte von Urlaubern abgelehnt und stattdessen die Daten ihrer privaten Krankenversicherung und ihre Kreditkartennummer verlangt haben.

Madrid/Brüssel – Grundsätzlich garantiert die Europäische Krankenversicherungskarte dem Inhaber, vom Gesundheitssystem des Reiselandes im Krankheitsfall genauso behandelt zu werden wie ein Staatsangehöriger. In letzter Zeit haben sich jedoch bei der EU-Kommission Beschwerden erboster Touristen gegen einige spanische Krankenhäuser gehäuft, welche die Europäische Krankenversicherungskarte ablehnten. Darunter ein englischer Tourist, der wegen Rückenschmerzen das Hospital Costa del Sol in Marbella aufsuchte. Der EU-Kommission zufolge legte er seine Europäische Krankenversicherungskarte vor, wurde jedoch von drei verschiedenen Verwaltungsangestellten gedrängt, die Daten seiner privaten Krankenversicherung vorzulegen. Trotz der Beteuerungen, man werde mit der gesetzlichen Krankenkasse abrechnen, wurde die Behandlung schlussendlich der privaten Versicherungsgesellschaft in Rechnung gestellt. Drei der vier von Brüssel angeführten Beschwerden richten sich gegen eben dieses Krankenhaus, die vierte gegen das Hospital von Ibiza. Nun hat die EU-Kommission ein Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Spanien eingeleitet. Dabei geht es nicht um die Verweigerung der gesundheitlichen Versorgung, sondern um „die Übermittlung der Falschinformation, dass die Europäische Krankenversicherungskarte nicht gültig ist, wenn man zusätzlich über eine private Krankenversicherung verfügt“.

Das Gesundheitsministerium versicherte daraufhin, die Urlauber könnten frei entscheiden, ob ihre Versorgung mit der gesetzlichen oder mit der privaten Versicherung abgerechnet würde. Allerdings gab das Gesundheitssystem Andalusiens (Servicio Andaluz de Salud, SAS) zu, im Hospital Costa del Sol seien die von Brüssel bemängelten Praktiken sporadisch durchgeführt, aber entdeckt und korrigiert worden. Die Gesundheitsressorts von Valencia und Katalonien erklärten, im Falle ausländischer Urlauber mit doppeltem Versicherungsschutz würde man den Touristen die Entscheidung überlassen, über welche Versicherung abgerechnet werden solle.

500.000 Urlauber in spanischen Krankenhäusern

Jedes Jahr empfängt Spanien mehr als 50 Millionen Touristen. Bei den meisten handelt es sich um Europäer, die zu 80% gesetzlich und privat krankenversichert sind. Laut dem Gesundheitsministerium suchen jährlich rund 500.000 Urlauber mit der Europäischen Krankenversicherungskarte die spanischen Krankenhäuser auf.

Am Jahresende rechnen die EU-Länder miteinander ab. Die spanische Sozialversicherung überweist schließlich einen nach Touristenaufkommen geschätzten Pauschalbetrag an jede autonome Region. Doch die öffentlichen Krankenhäuser scheinen die Abrechnung mit den privaten Krankenkassen wegen der schnelleren Abrechnung und Überweisung vorzuziehen.

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