Eine Vielzahl von Regelungen und Beschränkungen erschwert privaten Vermietern die Nutzung ihrer Ferienwohnungen
Madrid – In einer dynamischen Gesellschaft ist es ein legitimes Anliegen, die Gesetzgebung zu flexibilisieren, um sie neuen wirtschaftlichen Realitäten anzupassen. Die Vermietung von Ferienwohnungen wurde im Mietgesetz (Ley de Arrendamientos Urbanos) von 2013 geregelt. Seitdem ist sie jedoch Zielscheibe unverhältnismäßiger Regulierungen durch verschiedene Regionalregierungen, manchmal zum Schaden des Hotelgewerbes, das sich vehement gegen die private Konkurrenz zur Wehr setzt. Öfter jedoch noch zum Schaden eines freien und gesunden Wettbewerbs. Auf den Balearen ist die Vermietung von Ferienwohnungen, mit Ausnahme von Einfamilienhäusern, gänzlich verboten. In Madrid war sie nur für Zeiträume über fünf Tage erlaubt, bis ein Urteil des Obersten Gerichtshofes diese Restriktion wieder aufhob. Die Kanaren beschränken die Ferienvermietung ausgerechnet in den touristisch relevanten Gebieten und haben sich damit den Widerstand der Nationalen Markt- und Wettbewerbskommission zugezogen. Solch exzessive Verbote und Begrenzungen laufen dem Konzept einer freien Marktwirtschaft zuwider. Sie schießen weit über das Ziel einer notwendigen Regulierung zur Etablierung von Mindeststandards und Besteuerung hinaus und behindern die Entwicklung dieses Tourismussektors.
Auch in Barcelona gibt es Ärger um die private Vermietung. Die Stadtverwaltung unter der Führung von Bürgermeisterin Ada Colau hat die Schließung von 256 Wohnungen in Kurzzeitvermietung angeordnet und Bußgelder von je 30.000 Euro über die Vermietungsportale Airbnb und Homeaway verhängt, weil sie Wohnungen ohne Zulassung angeboten hatten. Diese Maßnahme rief bei den betroffenen Internetportalen und den Befürwortern der Deregulierung große Verärgerung hervor. Doch die steigende Flut von Besuchern (8,9 Millionen in 2015) ist für die Einwohner mittlerweile zum Problem geworden, und die Stadt sieht sich in der Pflicht, diese Zustände zu regeln.
Die Betreiber der Vermietungsportale wollen sich jedoch nicht für die Verstöße Dritter verantwortlich machen lassen und haben Widerspruch gegen das Bußgeld eingelegt, welches die Stadt noch auf 600.000 Euro anzuheben droht. Damit ist ein juristischer Anstoß gegeben, der möglicherweise zu einer Klärung der rechtlichen Situation betragen wird. Es ist Zeit, in dieser Frage zu ausgewogenen Lösungen zu kommen und Rechtssicherheit für Vermieter und Feriengäste herzustellen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]