Höhere Zollfreimengen im Reisegepäck


Ein aufmerksamer Leser hat unsere Zeitung auf die neuen abgabefreien Einfuhrmengen von Reisemitbringseln von Nicht-EG-Mitglied­staaten hingewiesen, die aufgrund ihres speziellen steuerrechtlichen Status auch für die Kanarischen Inseln gelten.

Neuerdings erlaubt der deutsche Zoll Reisenden, die von den Kanarischen Inseln in die Heimat zurückfliegen die zollfreie Einfuhr folgender Artikel und Warenmengen:

Der bislang geltende abgabenfreie Warenwert von 175 Euro wurde für See- und Flug­reisende auf 430 Euro angehoben (Reisende unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro). Die Höchstmengen für Parfum, Eau de Toilette, Kaffee und Tee wurden abgeschafft, die Freimenge für Wein (ausgenommen Champagner und ähnliche Schaumweine) wurde von zwei auf vier Liter erhöht. Für Bier wurde das Limit bei 16 Litern festgesetzt. Diese Mengen können zusätzlich zu einem Liter hochprozentiger Getränke mit über 22% Alkoholgehalt ode zwei Liter unter 22% eingeführt werden.

Für alles, was über diesen Werten liegt, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Neu ist allerdings auch, dass die Mitgliedsstaaten niedrigere Mengen bei Tabakwaren festsetzen können. Im Rahmen der nationalen Gesundheitspolitik können die Freimengen für Tabakerzeugnisse auf 40 Zigaretten (oder 20 Zigarillos oder 10 Zigarren oder 50 g Tabak) herabgesetzt werden. Für die Einfuhr nach Deutschland gilt aber nach wie vor: maximal 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos bzw. 50 Zigarren oder 250 g Tabak.

Infos unter www.zoll.de[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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