Innengastronomie darf auch in Warnstufe 3 öffnen

In Warnstufe 3 dürfen Außenterrassen zu 75% belegt werden, während in Innenräumen nur die Hälfte der üblichen Gästezahl zugelassen ist. Foto: EFE

In Warnstufe 3 dürfen Außenterrassen zu 75% belegt werden, während in Innenräumen nur die Hälfte der üblichen Gästezahl zugelassen ist. Foto: EFE

Der Oberste Gerichtshof der Kanaren hob nach einer Klage des Unternehmerverbands die Restriktionen für Bars und Restaurants auf

Teneriffa – Nachdem der kanarische Regierungsrat nach der Analyse der epidemiologischen Daten beschlossen hatte, die Insel Teneriffa ab Samstag, dem 26. Juni bis vorerst 8. Juli wieder in die Warnstufe 3 zu versetzen, gab es heftige Reaktionen, vor allem aus der Gastronomie. Mit dem Übergang der Insel in Warnstufe 3 (Rot) wurden erneut sämtliche Innenbereiche der Gastronomie für die Bewirtung von Gästen geschlossen, und auf Außenterrassen nur noch die Belegung der Hälfte der Tische mit maximal vier Personen pro Tisch gestattet.

Den Wechsel in Warnstufe 3 begründete die Regierung mit den auf Teneriffa in den letzten Wochen stetig angestiegenen Infektionszahlen und der Tatsache, dass die 7-Tage-Inzidenz fast doppelt so hoch wie der kanarische Durchschnitt war.

Doch dieses Mal gingen die Unternehmer auf die Barrikaden. Nachdem sie bereits zwei Teil-Lockdowns über sich ergehen lassen mussten, weigerten sie sich, erneut als Sündenbock herzuhalten. Es sei nirgends bewiesen, dass das Gastgewerbe für die hohe Ansteckungsrate verantwortlich sei, wurde vielfach argumentiert. Und das Gericht gab ihnen Recht: Nur drei Tage nach Inkrafttreten der Restriktionen von Warnstufe 3, wurden diese vom Obersten Gerichtshof der Kanaren aufgehoben. Gegen die unverhältnismäßigen Maßnahmen hatte der Unternehmerverband Facua (Federación de Áreas Urbanas de Canarias) geklagt.

Auf diese Entscheidung folgte ein Treffen zwischen Vertretern der Regionalregierung und des Gastgewerbes, bei dem es zu einer Einigung auf neue Maßnahmen kam. Am 30. Juni veröffentlichte die Regionalregierung die neuen Regeln für die Gastronomie für Warnstufe 3. Die Bewirtung in Innenräumen wird mit der Hälfte der üblichen Plätze genehmigt, wobei zur Bedingung gemacht wurde, dass es sich bei 10% der Gäste um vollständig Geimpfte handeln muss. „Wir reden hier von denjenigen, die ein Impfzertifikat haben“, erklärte Regionalpräsident Ángel Víctor Torres.

Personen, die ein Impfzertifikat vorlegen können, dürfen bis zu sechst an einem Tisch sitzen, während die maximale Gästezahl pro Tisch bei nicht vollständig Geimpften weiterhin bei vier Personen liegt.
Im Freien, sprich auf Terrassen, dürfen 75% der Plätze belegt werden, und die Schließung von Restaurants und Bars muss – gleich wie in Warnstufe 2 – spätestens um 00.00 Uhr erfolgen.

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