Verfahren gegen die „Großmutter von Fuerteventura“ eingestellt

Seit dem großen Medienecho, welches die vorübergehende Inhaftierung von Josefa Hernández in Tahiche auf Lanzarote im August 2015 auslöste, heißt sie nur noch die „Großmutter von Fuerteventura“. Die damals 63-Jährige hatte aus finanziellen Gründen einem Urteil aus dem Jahr 2012 nicht Folge leisten können, das sie verpflichtete, wegen Umweltauflagen einen Holzanbau an der von ihren Eltern ererbten, ärmlichen Bauernkate, die sie mit ihren Kindern und Enkeln bewohnte, abzureißen.