Madrid/Kanarische Inseln – Mit dem königlichen Erlass, dem Real Decreto 115/2022 vom 8. Februar, endete in Spanien die Pflicht, im Freien einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, die zur Vorbeugung und Eindämmung in der Corona-Krise für alle Personen ab sechs Jahren eingeführt worden war. Die Maskenpflicht wurde damit auch auf den Schulhöfen aufgehoben, wo die Schülerinnen und Schüler in den Pausen nun im wahrsten Sinne an die frische Luft dürfen. Im Schulgebäude bleibt jedoch das Tragen einer Maske Pflicht.
Die kanarische Regierung bat in einer Mitteilung ausdrücklich darum, Personen zu respektieren, die sich auf freiwilliger Basis dazu entscheiden, auch weiterhin im Freien eine Maske zu tragen.
Wo bleibt die Maske weiter Pflicht?
Auch wenn das Maskentragen im Freien nicht mehr obligatorisch ist, bedeutet dies noch lange nicht den Abschied von der Mund-Nasen-Bedeckung. Die Maskenpflicht bleibt in allen öffentlich zugänglichen geschlossenen Räumen erhalten, ebenso im öffentlichen Personennahverkehr, im Luft- und Seeverkehr. Bei Großveranstaltungen im Freien muss das stehende Publikum eine Maske tragen, ebenso Zuschauer auf Sitzplätzen, wenn zwischen den Plätzen nicht ein Mindestabstand von eineinhalb Metern eingehalten wird.
Ende der Nachweispflicht
Anfang Februar beschloss die kanarische Regierung auch überraschend das Ende der 3G-Nachweispflicht in der Gastronomie, im Nachtleben und bei Veranstaltungen. Dies bedeutet den Wegfall der Vorlagepflicht des sogenannten „Covid-Zertifikats“ mit QR-Code, durch das eine vollständige Impfung oder Genesung für den Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern oder Konzertsälen nachgewiesen werden musste.
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