Fast 1.600 Flüge fanden bislang im Rahmen der Rückholaktion statt
Kanarische Inseln – Im Rahmen der Rückholaktionen für gestrandete Urlauber, die verschiedene Länder derzeit durchführen, sind laut einer Verlautbarung der kanarischen Regierung vom 23. März 262.796 Touristen an Bord von 1.597 Flügen von den Kanarischen Inseln in ihre Heimatländer zurückgebracht worden.
Die Regionalregierung bemühe sich in Zusammenarbeit mit dem Flughafenbetreiber AENA und anderen staatlichen und privaten Einrichtungen weiterhin intensiv darum, den Urlaubern, die sich noch auf den Inseln befinden, in den nächsten Tagen nach und nach die Heimreise zu ermöglichen.
„Es ist trotz der Schwierigkeiten gelungen, eine Rekordzahl von Urlaubern in ihre Heimatländer zurückzubringen“, erklärte der Leiter des kanarischen Transportministeriums, Sebastián Franquis. Er wolle sich an dieser Stelle bei den Mitarbeitern an den Inselflughäfen für ihren Einsatz bedanken, um einer Situation Herr zu werden, die nicht einfach war, aber schließlich mit Erfolg durchgeführt werden konnte. Nun laufe die Koordinierte Aktion mit AENA weiter, um in der kürzest möglichen Zeit die etwa 10.000 Touristen, die sich noch auf den Inseln aufhalten, ebenfalls in ihre Heimatländer zurückzubringen.
Was ankommende Flüge angeht, beschränken sich diese auf einige wenige Strecken, die noch vom spanischen Festland aus auf die Inseln geflogen werden. Zwischen dem 19. und dem 22. März haben über die 17 Verbindungen, die noch aufrecht erhalten werden, 1.791 Passagiere die Inseln erreicht. Mit im Schnitt 448 Passagieren pro Tag sind die kanarischen Flughäfen damit weit von dem normalen Passagieraufkommen von über 10.000 Reisenden pro Tag entfernt.
Reisen zwischen den Inseln
Auch zwischen den Inseln wurde der Flugverkehr stark eingeschränkt, sowohl was die Zahl der Flüge angeht als auch was die Kapazität der Maschinen anbelangt. Im Schnitt werden auf dem Archipel täglich nur noch 270 Fluggäste befördert, die aus dringenden Gründen reisen müssen. Ein Ministerialerlass legt fest, dass Reisen zwischen den Inseln und von den Inseln auf das spanische Festland während der Dauer des Alarmzustands untersagt sind und nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine Reiseerlaubnis kann zum Beispiel erteilt werden, wenn der Reisende zu seinem ständigen Wohnsitz zurückkehrt, die Reise aus unaufschiebbaren geschäftlichen Gründen stattfindet oder der Zweck der Reise ist, Minderjährige oder Pflegebedürftige Menschen zu betreuen.
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