Patientin musste dringende Operation nach zweijähriger Wartezeit in Privatklinik durchführen lassen
Der Oberste Kanarische Gerichtshof hat den kanarischen Gesundheitsdienst (Servicio Canario de Salud – SCS) dazu verurteilt, einer Patientien die Kosten für eine Augenoperation in Höhe von 4.484 Euro zu erstatten. Die heute 33-jährige Frau musste die dringende Augenoperation seit 1998 bis in das Jahr 2000 verschieben, da der öffentliche Gesundheitsdienst sie auf eine Warteliste gesetzt hatte.
Auf Anraten eines Arztes der SCS besuchte sie daraufhin eine private Augenklinik auf dem Festland, wo sie an beiden Augen behandelt wurde.
Die berüchtigten Wartezeiten in öffentlichen Krankenhäusern sind seit vielen Jahren fester Bestandteil des spanischen Gesundheitssystems, dem zwar eine gute Qualität nachgesagt wird, aber für mehr als einen kommt die Hilfe oftmals zu spät. Auf den Kanarischen Inseln nehmen die Wartezeiten bereits katastrophale Ausmaße an, die noch über dem üblichen Landesdurchschnitt liegen.
In dem Urteil wird den Behörden der Vorwurf unterlassener Hilfeleistung gemacht. Der Patientin wurde 1998 die Augenkrankheit diagnostiziert, die eine komplizierte Operation an beiden Augen erforderlich machte. Erst im Januar 2001, nach der ersten Operation an einem Auge, erhielt sie einen Bescheid, der sie darüber informierte, dass sie seit dem 15. Juni auf einer Warteliste stehe. Jedoch seien noch 15 Patienten vor ihr.
Dies war jedoch nicht das erste Urteil des Obersten Kanarischen Gerichtshofs gegen die Gesundheitsbehörden. Seit 2002 wurde der SCS bereits viermal verurteilt. Geändert hat sich bis heute jedoch nichts. Weitere 50 Mio. Euro sollen die Situation verbessern.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]