Firmen dürfen Lohnabrechnung digital ausgeben
Madrid – Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass Unternehmen ihren Mitarbeitern deren monatliche Gehaltsabrechnungen (Nóminas) auch in digitaler Form anstatt auf Papier übermitteln dürfen, und gab damit dem Unternehmen Transportes Unidos de Asturias recht, das seine Buchhaltung in diesem Sinne umgestellt hat.
In der Urteilsbegründung heißt es, die Änderung des Informationsträgers bedeute keine unzumutbare Belastung für den Angestellten, weil dieser (an dem Terminal in der Arbeitsstelle) nur den Druckbefehl eingeben müsse, um die Papierform zu erhalten. Damit ändert das Gericht seine eigene Rechtsprechung des Jahres 2011 bezüglich einer Klage gegen das Unternehmen Air Europa. Damals kam es zu der Einschätzung, dass die Übergabe der Nómina auf Papier vom Gesetzgeber vorgesehen sei. Der Oberste Gerichtshof erklärt diese Änderung der Maßstäbe damit, dass in der seitdem vergangenen Zeit die Verwendung digitaler Trägermedien sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Umfeld zu einer allgemein üblichen Kommunikations- und Verwahrungsform geworden sei.
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