Rauchen ab 1. Januar am Arbeitsplatz verboten


© AOK Mediendienst

Wenige Gesetze sind je in der Öffentlichkeit so vehement diskutiert worden

Das sogenannte Antirauchergesetz, das das Rauchen am Arbeitsplatz verbietet, ist jetzt durch den für die Gesetzgebung zuständigen Parlamentsausschuss verabschiedet worden. Somit wird es direkt an den Senat weitergeleitet und kann bereits Mitte November oder Anfang Dezember endgültig vom Parlament verabschiedet werden.

Madrid – In der Debatte, die der Abstimmung des Parlamentsausschusses vorausging, wurde ein Antrag der Volkspartei PP zur staatlichen Finanzierung von Raucherentwöhnungsprogrammen abgelehnt. Die sozialistische Sprecherin des Gesundheitsministeriums, Isabel Pozuelo, wies die Eingabe mit der Begründung zurück, es gebe keinen wissenschaftlichen Beweis für die Wirksamkeit derartiger Programme.

Hingegen wurden zwei Eingaben der linken Esquerra Republicana akzeptiert, denen zufolge das Rauchen in offenen U-Bahn-Stationen erlaubt ist. auch in privaten Raucherclubs darf weiterhin geraucht und Tabakwerbung betrieben werden, solange dies ausschließlich in den Clubräumlichkeiten geschieht. Die allgemeine Einstufung von Verstößen gegen das Antirauchergesetz wurde jedoch für diejenigen, die innerhalb von absoluten Nichtraucherzonen rauchen oder das Rauchen gestattet, vom ursprünglich „schweren Vergehen“ auf „leicht“ abgeschwächt.

Raucherzonen

Das Gesetz sieht Rauchverbot in Gastronomiebetrieben wie Restaurants, Bars, Discotheken, Spielsalons und Kneipen vor, die keine separate Raucherzone haben. Bei einer Fläche von weniger als 100 qm können diese Betriebe sich als Raucher- bzw. Nichtraucherlokal deklarieren. Im Fall der Entscheidung für das Raucherlokal muss ein Schild am Eingang darauf hinweisen. Minderjährigen ist künftig der Eintritt in Raucherlokale verboten. Den Betreibern öffentlicher Lokale werden acht Monate Frist eingeräumt, um ihren Betrieb an das neue Gesetz anzupassen.

Das Rauchverbot am Arbeitsplatz ist absolut. Hier sieht der Gesetzgeber auch keine speziellen Raucherzonen vor, in denen die berühmte Raucherpause gestattet wäre. Das bedeutet ab 1. Januar strikte Abstinenz am Arbeitsplatz.

„Verbieten verboten“

Unter dem Motto „Prohibido prohibir“ – Verbieten verboten – hat sich der Raucherclub Club de Fumadores por la Tolerancia  mit der Bitte an die Regierung gewandt, den Eingaben der Parteien ERC, CiU und IU-ICV doch noch stattzugeben und die Einrichtung von Raucherzonen am Arbeitsplatz zu ermöglichen. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie bereits 100.000 Unterschriften gesammelt.

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