Religionslehrerin darf nach 17 Jahren wieder unterrichten


Resurrección Galera mit ihrem Ehemann im Jahr 2012. Foto: EFE

Die Kirche entzog Resurrección Galera die Zulassung, weil sie einen geschiedenen Mann heiratete

Madrid – Nach 17 Jahren juristischer Auseinandersetzungen kann die Religionslehrerin Resurrección Galera in diesem Schuljahr wieder Religionsunterricht geben. Im Jahr 2001 war ihr Vertrag an der Grundschule Ferrer Guardia in Llanos de la Cañada nicht verlängert worden, weil das Bistum Almería sie von der Liste der zugelassenen Religionslehrer gestrichen hatte. Der Grund dafür war, dass sie einen geschiedenen Mann, den Deutschen Johannes Romes, standesamtlich geheiratet hatte. Damit begann eine Odyssee durch die Gerichte und Instanzen, die erst über eineinhalb Jahrzehnte später zu ihrer erneuten Einstellung in der Grundschule führte, und zwar aufgrund eines Urteils des Obersten Gerichtshofes aus dem Jahr 2016, das die Entlassung der Religionslehrerin wegen Verletzung ihrer Grundrechte annullierte und die Nachzahlung der entgangenen Gehälter anordnete.

Zum Zeitpunkt, als Galera im Jahr 2001 durch die Entscheidung des damaligen Bischofs ihre Stellung verlor, hatte sie bereits sieben Jahre lang am Colegio Ferrer Guardia „katholische Religion und Moral“ unterrichtet. Sie bezog ein Gehalt von 234.000 Peseten (rund 1.400 Euro), welches die Schulbehörde – und nicht etwa die Kirche – zahlte.

Trotz mehrerer Urteile zu ihren Gunsten, gegen die das Bistum von Almería und die Schulbehörde einerseits zahlreiche Widersprüche einlegte, sie andererseits aber auch oft einfach ignorierte, wurde Galera auch nach dem letzten Urteil des Obersten Gerichtshofes zunächst weder an ihrem alten Arbeitsplatz zugelassen noch entschädigt. Die Umsetzung des Urteils musste erst noch einmal vor dem Sozialgericht erstritten und von diesem angeordnet werden. Erst daraufhin kann die Lehrerin nun im beginnenden Schuljahr 2018/19 ihre Tätigkeit aufnehmen. Die Schulbehörde widersprach jedoch nochmals bezüglich der Auslegung des Richterspruchs zur Entschädigung Galeras, der anordnet, die entgangenen Gehälter seit der Entlassung zu erstatten, während der Staat sich auf den Standpunkt stellt, nur ein Jahr Gehaltszahlung entschädigen zu müssen.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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