Rückblick

Rückblick 377

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Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Dank der Mitgliedschaft Spaniens in der Europäischen Union und des freien Niederlassungsrechts für Personen aus EU-Staaten, sind viele bürokratische Hürden, wie die Erlangung einer Arbeitsgenehmigung seit Langem abgeräumt. Das war vor dreißig Jahren noch nicht der Fall, und so war der Bericht über die Chance für illegal hier lebende und arbeitende Ausländer, ihre Situation zu regeln, eine wichtige Meldung in unserer Ausgabe vom 21. Juni 1991 und uns eine Schlagzeile wert. Das Innenministerium hatte sich zu einer einmaligen Legalisierungsaktion entschlossen, während der illegal hier lebende und arbeitende Personen bis zum 10. Dezember 1991 Gelegenheit hatten, ihre Situation zu klären. Für die Legalisierung galten als wichtigste Gesichtspunkte die Zeit, in welcher der Antragsteller bereits im Lande lebte, seine Integration sowie die Sicherheit seines Arbeitsplatzes. Je länger er schon im Lande war, desto weniger strenge Maßnahmen wurden angelegt. Dagegen mussten Personen, die erst vor Kurzem, aber auf jeden Fall vor dem 15. Mai des Jahres 1991 eingereist waren, einen festen Arbeitsvertrag oder aber ein realisierbares Projekt für eine selbstständige Tätigkeit vorlegen. Mit dieser Initiative sollte auf keinen Fall die illegale Einwanderung gefördert werden. Vielmehr waren strenge Kontrollen vorgesehen. Man wollte auch der Ausbeutung illegaler ausländischer Arbeitskräfte und dem sogenannten Menschenschmuggel entgegentreten, wofür es auch schon damals regelrechte Organisationen gab.

In unserer Ausgabe vom 21. Juni 1991 berichteten wir über eine Aktion der spanischen Regierung, illegal im Land arbeitende Personen zu legalisieren.

Rückblick 377
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Die Nachricht:

Letzte Chance für illegale Ausländer

Der Zivilgouverneur der Provinz Teneriffa hat im Rahmen einer Pressekonferenz die neue Aktion der Madrider Regierung erläutert, die die Situation der illegal in Spanien arbeitenden Ausländer regeln möchte und ihnen die Möglichkeit gibt, die Arbeitsgenehmigung zu beantragen. Ángel Delgado Martín gab deutlich zu verstehen, dass es sich hierbei um eine einmalige Sonderaktion handelt, die den Zweck verfolgt, die Situation derjenigen Ausländer zu klären, die in Spanien leben und einer Arbeit nachgehen, ohne über die erforderlichen Genehmigungen zu verfügen. Die Frist für die entsprechenden Anträge läuft seit dem 10. Juni und gilt bis zum 10. Dezember. Von dieser Möglichkeit können ausländische Personen Gebrauch machen, die nach dem 24. Juli 1985 in Spanien eingereist sind und hier ohne Erlaubnis einer Arbeit nachgehen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch solche, die vor dem 15. Mai 1991 hierhergekommen sind. Nach vorsichtiger Schätzung des Gouverneurs könnten in der Provinz Teneriffa etwa 1.500 Personen von dieser Regelung profitieren. An der Informationsrunde nahmen ebenfalls der Provinzialdirektor des Arbeitsministeriums sowie der Chef-Kommissar der Nationalpolizei teil. Diese Verordnung, so der Gouverneur, kam durch einen Beschluss des Kongresses zustande, der die Regierung beauftragt hatte, die notwendigen Schritte zur Regulierung der Situation von illegalen Ausländern einzuleiten. Bereits 1985 war eine ähnliche Aktion begonnen worden. Hier ist an ausländische Personen gedacht, die nach diesem Zeitpunkt nach Spanien gekommen sind und nachweisen können, dass sie sich inzwischen in das Leben und die Gesellschaft integriert haben. Das gilt ebenfalls für die Familienangehörigen dieser Personen. Auch Ausländer, die nicht mehr aktiv sind (Rentner, Pensionäre) können sich, soweit sie keine soziale Belastung für den Staat darstellen, ohne größere Schwierigkeiten legalisieren.

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