Rückblick: Ausgabe vom 29. August 1986


Die wichtigste Nachricht vor 30 Jahren

Es gibt Nachrichten, die auch nach dreißig Jahren unverändert aktuell sind. Dazu gehören die Klagen über nächtliche Ruhestörung in Urlaubsgebieten. Während der lauen Sommernächte spielt sich das Leben am Abend und in der Nacht überwiegend draußen ab, musikalische Unterhaltung inbegriffen. Dadurch werden, damals wie heute, Anwohner, insbesondere jedoch die Gäste von Hotels, in ihrer Nachtruhe gestört. Die Folge: Beschwerden bei Hotelleitungen, der Polizei und den Gemeindeverwaltungen, weil sich die ersehnte Erholung nicht einstellen kann.

In unserer Ausgabe vom 29. August 1986 berichteten wir über die steigende Zahl von Beschwerden über nächtliche Ruhestörung durch laute Musik der Unterhaltungslokale in der Touristenhochburg Playa de las Américas. Entsprechende Beschwerden waren schon bis zu den Reiseveranstaltern in Deutschland und England vorgedrungen, die damit gedroht hatten, den Ferienort möglicherweise aus dem Angebot zu nehmen. Der damalige Bürgermeister von Adeje, zu dessen Gemeindegebiet der größte Teil des Urlaubsortes gehörte, hatte daraufhin zugesagt: „Ich bin bereit, die Lokale zu schließen, welche die Nachtruhe der Bürger stören…“. Doch nächtlichen Musiklärm gibt es auch nach dreißig Jahren noch.

Die Nachricht: Die Beschwerden häufen sich – Urlauber klagen über nächtliche Ruhestörung in Las Américas

In Playa de las Américas, dem größten Urlaubsort im Süden der Insel, ist insbesondere in der letzten Zeit ein Problem akut geworden: Pubs, Bars, Cafeterías, Freiluftdiscotheken usw. lassen die Musik in voller Lautstärke dröhnen. Anzeigen und Beschwerden nutzen gar nichts. Wie es heißt, wird den Ordnungshütern, die ihres Amtes walten und ein Protokoll aufnehmen wollen, in manchen Lokalen von vornherein ganz lässig gesagt, sie sollen sich doch nicht die Mühe machen, auf der Polizeiwache gebe es schon entsprechende Anzeigen. Gegen die lautstarken Lokale hat es bereits Anzeigen gehagelt, doch es passiert offensichtlich gar nichts. Es gibt Lokale, die bereits vier- oder fünfmal angezeigt worden sind und die trotzdem ihre Musik phonstark in den Nachthimmel plärren lassen. Sperrstunden werden hier anscheinend auch nicht eingehalten. In einigen Lokalen endet der Krawall „schon“ um fünf Uhr morgens, in anderen erst um sieben. Die Geldstrafe beträgt ca. 5.000 Peseten, und bei der dritten Anzeige kann das Lokal geschlossen werden. In Los Cristianos wurde ein Lokal wegen nächtlicher Ruhestörung tatsächlich für „eine Nacht“ zugemacht.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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