Santa Cruz bricht eine Lanze für den Tierschutz


Neue Stadtverordnung soll Haltung von Haustieren regeln

In Santa Cruz wird dieser Tage eine neue Stadtverordnung verabschiedet, die für alle Haustierhalter gilt. Nicht unumstritten ist das Dokument, das Strafen in verschiedener Höhe für Tierquäler aber auch für Tierbesitzer festlegt, die durch ihre Haustiere die Nachbarschaft stören.

Das Strafmaß ist in drei Kategorien eingeteilt: leichte, schwere und sehr schwere Vergehen. Als leichtes Vergehen gilt z.B. die Haltung von Tieren, die nicht im städtischen Tierregister eingetragen sind oder für die kein Impfpass vorgelegt werden kann. Als leichtes Vergehen – Bußgeld zwischen 30 und 150 Euro – gilt auch der Transport von Haustieren im Aufzug, wenn sich Nachbarn darüber beschweren. Ebenfalls verboten und mit 30-150 Euro bestraft wird die Haltung von Tieren auf Dachterrassen und Balkonen, wenn dies die Nachbarn stört.

Strittig ist noch der Punkt der neuen Verordnung, der das Füttern von Tieren auf der Straße verbietet (damit sind in erster Linie die Tauben gemeint) und gegen den die Sozialistin Inés Domínguez protestiert hat. Sie ist auch gegen die Einführung eines Limits für die Zahl an Haustieren, die ein Besitzer anmelden darf. Hier sollte gelten, dass jeder Wohnungseigentümer nicht mehr als fünf Hunde oder Katzen besitzen sollte. Möchte er mehr Tiere in seinem Haushalt aufnehmen, müsste er bei der Stadt einen entsprechenden Antrag stellen. Über diesen Punkt wird noch beraten.

Weiter wird in der Verordnung festgelegt: Wer seinen Vierbeiner auf die Straße „machen“ lässt und die Exkremente anschließend nicht entfernt riskiert eine Strafe zwischen 150 und 1.500 Euro, was sich auf die Straßen und Bürgersteige in Santa Cruz sicherlich positiv auswirken wird. Außerdem soll in Santa Cruz das Betteln mit Tieren verboten werden.

Als besonders schwere Verstöße gegen das Tierhaltungsgesetz gelten das Aussetzen von Haustieren, Tierquälerei jeglicher Art, das Veranstalten von Hunde- bzw. Hahnenkämpfen, etc. Diese Straftaten werden mit Bußgeldern zwischen 1500 und 15.000 Euro geahndet.

Dies sind nur einige der in der neuen Verordnung aufgelisteten Regeln. Die Stadt bemüht sich, durch dieses Gesetz einerseits das Wohlergehen der Tiere sicherzustellen, andererseits auch die Belästigung durch Tiere zu vermeiden. Dass die Haltung von Tieren auf Dachterrassen und Balkonen nur dann als Verstoß gegen das Tiergesetz gelten soll, wenn sich Nachbarn dadurch gestört fühlen, zeigt allerdings, dass der „Tierschutz“ oftmals doch noch falsch verstanden wird. Ein Fortschritt ist das Gesetz  allemal.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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