Sterbehilfe: Oberster Gerichtshof bestätigt Gemeinnützigkeit des DMD

Der Verein Derecho a Morir Dignamente, Recht auf würdiges Sterben, ist als gemeinnützig anerkannt. Foto: DMD

Der Verein Derecho a Morir Dignamente, Recht auf würdiges Sterben, ist als gemeinnützig anerkannt. Foto: DMD

„Abogados Cristianos“ hatte die Anerkennung von „Derecho a Morir Dignamente“ als förderungswürdigen Verein angefochten

Madrid – Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil die Gemeinnützigkeit des Vereins „Derecho a Morir Dignamente“ (Recht auf würdiges Sterben) bestätigt. Dies eröffnet dem DMD, der 1984 gegründet wurde und 7.000 Mitglieder zählt, unter anderem die Möglichkeit, staatliche Förderung zu erhalten. Geklagt hatte die Vereinigung Christlicher Anwälte, „Abogados Cristianos”, die ins Feld geführt hatte, der Verein wende sich gegen das Recht auf Leben.
Auf über vierzig Seiten legte Richter Wenceslao Olea in seinem Urteil dar, dass das Recht auf Leben eng mit der Würde des Menschen verknüpft sei. Es existiere zwar kein Recht auf das Sterben, jedoch existiere ebenso wenig eine Pflicht zu leben. Diejenigen zu informieren und zu beraten, die kurz vor dem Sterben stehen und an schweren körperlichen Erkrankungen ohne Aussicht auf Besserung leiden, sei eine Art, das Grundrecht auf Leben zu fördern. Das Eintreten des Vereins für die Entkriminalisierung der Sterbehilfe sei nicht als rechtswidriges Ziel einzustufen.
Der Oberste Gerichtshof hat bei der Urteilsfindung zudem berücksichtigt, dass das Spanische Parlament im Dezember mit absoluter Mehrheit ein Sterbehilfegesetz verabschiedet hat, welches im nächsten Schritt noch vom Senat bestätigt werden muss. Dieses Gesetzgebungsverfahren zeige, dass es sich um ein in der Gesellschaft existierendes Anliegen handle. Des Weiteren wird darauf verwiesen, dass andere europäische Länder bereits ein entsprechendes Gesetz verabschiedet haben: die Niederlande 2001, Belgien 2002 und Luxemburg 2008.
Die Schlüsselfrage sei, ob der Inhaber des Rechts auf Leben über dieses Recht verfügen könne. Ob er es also aufgeben könne, indem er seinen Tod in jenen Fällen herbeiführt, in denen dies auf einer wohlüberlegten, bewussten, freiwilligen und unbeeinflussten Entscheidung beruhe.

Notwendige Tätigkeit

Dem Obersten Gerichtshof zufolge strebt die Tätigkeit des Vereins nicht die Euthanasie an, sondern sei auf die Information und Beratung ausgerichtet. Einen Menschen auf seinen Tod vorzubereiten sei Lebensschutz, und zwar in erster Linie deshalb, weil das Leben mit dem Tod endet und die Tätigkeit während der Lebenszeit ausgeführt werde. Der Beistand, den der Verein leiste, sei umso notwendiger, da öffentliche Stellen diesen kaum leisten könnten.
Der Rechtsstreit, über den nun entschieden wurde, nahm 2017 seinen Anfang, als „Abogados Cristianos“, eine Vereinigung, die sich dem Schutz der Religionsfreiheit, des Lebens und der Familie widmet, den Beschluss des Innenministeriums angefochten hat, den DMD zu einem gemeinnützigen Verein zu erklären. Dies wurde zunächst vom Nationalen Gerichtshof und nun auch vom Obersten Gerichtshof zurückgewiesen.

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