Urteil im Alhambra-Prozess erwartet


Die Festung Alhambra ist eine der meistbesuchten Sehenswürdigkeiten Spaniens. Foto: wb

Den 48 Angeklagten drohen zwischen vier und neun Jahren Haft

Madrid – Im Prozess um den Eintrittskarten-Betrug im Umfeld der bedeutendsten Sehenswürdigkeit des Landes, der Alhambra in Granada, hat nach drei Monaten der letzte Verhandlungstag stattgefunden. Insgesamt 48 Personen, Aufsichtspersonal, Touristenführer und Vertreter von Reisebüros, mussten sich vor Gericht verantworten und erwarten nun das Urteil. Ihnen drohen Gefängnisstrafen zwischen vier und neun Jahren wegen Unterschlagung, Betrugs, Urkundenfälschung, Schädigung des historisch-künstlerischen Erbes und Korruption.

In der letzten Sitzung bekräftigten die Angeklagten ihre Unschuld. Francisco C. J., Touristenführer der Reiseagentur Daraxatour, den die Staatsanwaltschaft als Zentrum des Komplotts ansieht, besteht weiterhin darauf, unschuldig zu sein. Deshalb schlug er auch einen Vergleich aus, den zwei seiner Mitangeklagten schon zu Beginn des Verhandlungszeitraumes akzeptiert hatten und der ihnen eine Reduzierung der Gefängnisstrafe auf fünf Monate einbrachte.

Im Verlauf des Prozesses hatte die andalusische Regierung, welche als Nebenklägerin auftritt, im Alleingang ihre Klage gegen elf Pförtner zurückgezogen, weil deren direkte Beteiligung nicht nachgewiesen werden konnte. Jedoch geht sie davon aus, dass eine Störung des Besucherstromes stattgefunden hat und der Zugang von Touristen ohne Eintrittskarten auf verschiedene Weise mit vollständiger Duldung der Pförtner erfolgte. All dies habe sich im Rahmen eines Systems abgespielt, in welchem die Touristenführer „notwendige Kollaborateure“ waren.

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Anklage gegen alle Beteiligten aufrechterhalten. Der zuständige Staatsanwalt, Luis Salcedo, sieht die irregulären Besichtigungen der Alhambra durch Touristen ohne oder mit entwerteter Eintrittskarte bzw. durch mehr Personen als auf der Karte vermerkt, als ausreichend bewiesen an. Die mangelnde Kontrolle ermöglichte es mutmaßlich vier Dutzend Personen, sich durch den Verkauf falscher Eintrittskarten zu bereichern.

Der Schaden wird auf 7,9 Millionen Euro geschätzt, unter anderem 3,5 Millionen Euro entgangene Einnahmen und 2,6 Millionen Euro Schaden wegen der ständigen Überschreitung der Besucherkapazität. Wie die Staatsanwaltschaft ausführte, wurde der Zutritt ohne Tickets zu jeder Zeit und ohne jegliche Begrenzung gewährt.

Die gerichtlichen Sachverständigen haben festgestellt, dass im ersten Jahrzehnt des laufenden Jahrhunderts im großen Stil gefälschte Eintrittskarten und Tickets ohne Nummerierung für den Verkauf an Touristen ausgegeben wurden. Schon in einem Buchprüfungsbericht aus dem Jahr 2005 war erstmals die „überraschende Fähigkeit“ eines Eintrittskartenverkäufers aufgefallen, in 33 Sekunden 65 Karten an 13 verschiedene Personen zu verkaufen.

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