Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes bringt zahlreiche Verfahren ins Stocken und wird nun geprüft
Madrid – Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes zu der Steuer, die bei der Eintragung von Hypotheken fällig wird, hat Mitte Oktober zu erheblicher Verwirrung im Finanz- und im Justizwesen geführt. Der Gerichtshof, der zu Anfang des Jahres in einem anderen Verfahren noch beschieden hatte, dass die Hypothekennehmer die Steuer namens „impuesto sobre actos jurídicos“ zahlen müssen, erklärte nun, dass die Banken diese Steuer zu übernehmen hätten. Doch ob diese Entscheidung nun die Rechtsauffassung des Tribunal Supremo in diesem Punkt verändert, steht noch nicht fest, denn die zuständige Verwaltungsgerichtskammer wird diese Frage Anfang November prüfen und dann darüber entscheiden.
In der Zwischenzeit verursacht die unklare Rechtslage ein nicht unerhebliches Chaos. Die Vergabe mehrerer Tausend Hypotheken wurde vorübergehend auf Eis gelegt, und zahlreiche Gerichtsverfahren, die Klagen im Zusammenhang mit Hypotheken zum Gegenstand haben, verharren ebenfalls in Warteposition. All dies zeitigt unmittelbare Auswirkungen auf die Arbeit von Banken, Notariaten, Steuerberatern und Gerichten. In Spanien werden nach Angaben des Bankensektors jeden Monat rund 40.000 Hypothekenverträge unterzeichnet, sodass in den gut zwei Wochen, welche vergehen bis die Kammer zusammentritt, mindestens 20.000 im Abschluss befindliche Hypotheken betroffen sind. Der Generalrat der Notare hat deshalb den fast 3.000 Notaren Spaniens empfohlen, die anfallenden Beurkundungen von Hypothekenverträgen weiterhin vorzunehmen mit dem Vermerk, dass unbekannt sei, wer die Steuer zu entrichten habe.
Die Versammlung der Verwaltungsgerichtskammer wird – im Nachhinein – darüber entscheiden, ob der Oberste Gerichtshof den Wandel in der Rechtsauffassung bezüglich der Hypothekensteuer, der durch das Urteil vorgegeben wird, beibehält. Der Präsident des Obersten Gerichtshofes, Carlos Lesmes, hat sich anlässlich eines Tages der offenen Tür im Tribunal Supremo für die Verwirrung und die möglichen Nachteile, die Hypothekenkunden durch die widersprüchliche Rechtsprechung entstanden seien, entschuldigt. Er räumte ein, dass die Angelegenheit intern nicht gut gehandhabt worden sei. Die Versammlung zur Klärung einer möglichen Änderung der Rechtsprechung hätte seiner Auffassung nach vor dem Urteilsspruch erfolgen sollen, das sei die übliche Vorgehensweise.
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