Teil 1: Grundwissen über Wasser
Im Jahr 1998 wurde die äußerst sinnvolle und verantwortungsbewusste Richtlinie zur Reinhaltung von Trinkwasser durch das europäsche Parlament in Brüssel verabschiedet. Die spanische Regierung übernahm diese Richtlinie und veröffentlichte das Dekret unter der Direktiva 98/83/CE. Gerade in unserem Land und speziell hier auf den Kanarischen Inseln hat das Thema Wasser immer einen sehr großen Stellenwert und findet dadurch bei allen Bewohnern und Besuchern der Inseln große Beachtung.
Einheimische, Residenten, Hoteliers, und Gastronomen sowie die Inselregierung und deren einzelne Regionalverwaltungen setzen sich intensiv mit diesem Thema auseinander. Das Wochenblatt möchte sich die nächsten Wochen diesem Thema auf verschiedenen Betrachtungsebenen nähern.
Hierbei ist der Umgang mit Trinkwasser und deren Auswirkungen auf den Menschen im Speziellen für uns von Bedeutung. In der o.g. Directiva wurde die alte Definition von Trinkwasser erweitert. Auch Wasser zum Waschen und Spülen von Lebensmitteln, Essgeschirr, Wäsche, Endoskopen etc. und selbstverständlich auch Wasch- Dusch- und Badewasser sollte Trinkwasserqualität haben. Der Grund dafür liegt darin, dass das Lebensmittel Trinkwasser qualitativ hochwertig sein sollte um im besonderen der Weiterverbreitung von Krankheiten oder Keimen im Trinkwasserpfad entgegen zu wirken. Denn gerade die Verbreitung von Mikroorganismen in unserem Trinkwasser nimmt in erschreckendem Maße immer mehr zu. Biofilme in Wasserleitungen bieten einen perfekten Nährboden für Keime wie Legionellen oder Pseudomonaden usw. Unser Grundwissen über Wasser ist in der Regel nur soweit vorhanden, dass wir diese Flüssigkeit ausschließlich nutzen. Uns ist weitgehenst nicht bewusst, dass dieser Stoff mehr ist als nur ein Liquid, welches wir tagtäglich verwenden. Welche Eigenschaften, welcher Nutzen und welche möglichen Gefahren darin verborgen sind ist uns weniger vertraut.
Die Einhaltung einer quali-tativ hochwertigen Trinkwas-serversorgung beginnt beim Gewässerschutz (Abwasserentsorgung der Kommunen und Industrie) und dem Schutz der Trinkwasserressourcen (Wassergesetze der Länder, wasserrechtliche Genehmigungsverfahren). Das Rohwasser wird aus Grund-, Oberflächen- und Quellwasser gewonnen. Grundwasser ist „unterirdisches Wasser“ und ent-steht durch Regen oder Diffusion von Wolken (Beispiel: La Gomera, La Palma). Die Qualität wird durch die Bodenschichten, durch die es versickert, entscheidend beeinflusst. Oberflächenwasser wird aus Flüssen, Seen und Talsperren gewonnen. Flusswasser muß grundsätzlich vorgereinigt werden. Aus allen genannten Wassergewinnungsmethoden entsteht das sogenannte Rohwasser. Rohwasser wird in den Wasserwerken zu Trinkwasser aufbereitet. Dabei kön-nen zahlreiche Verfahren zum Einsatz kommen: physikalisch (Flockung, Filtration, Adsorption etc.) und chemische (Fällung, Enthärtung, Desinfektion etc.)
Das aufbereitete Wasser ist bei Einspeisung in das öffentliche oder private Wasserversorgungssystem mikrobiologisch einwandfrei. Im Verteilernetz (Rohrleitungen und Speicherbehälter) kann das Trinkwasser aber mit Keimen verunreinigt werden. Und deshalb wird es dort engmaschig mikrobiologisch überwacht.
Wie Keime ins
Trinkwasser gelangen
Das Verteilernetz zwischen Wasserwerk und Haus- oder Hotelanschluss ist nie vollständig dicht. Die Wasserverluste in Spanien liegen teilweise über 20%. Trinkwasser tritt aus und geht verloren. Über die Wasserbrücken, Bruchstellen, Rohrbauarbeiten usw. wandern Keime in das System ein. In Trinkwasserspeichern (Turm-, Hoch- oder Tiefbehältern) können Keime, meist einzeln oder wenige Arten, zu dichten Rasen aufwachsen (Biofilm). Im Ergebnis wird die Hausinstallation über das Verteilernetz ständig mit Keimen beliefert. Die Keimfracht ist zwar gering und ungleichmäßig, aber das Hausinstallationssystem sammelt diese Keime und bietet ihnen Möglichkeiten, sich anzusiedeln und zu vermehren.
Schnittstelle der Verantwort-lichkeiten für die Trinkwas-serqualität ist die Übergabe-stelle. In der Regel ist das die Wasseruhr. Davor sind die Wasserwerke, danach ist der Inhaber der Haus- oder Hotelinstallation verantwortlich. Das Wasserwerk interessiert sich nicht für die mikrobiologische Beeinflussung der Wasserqualität durch die Hausinstallation, sondern nur für die Wasserqualität im Verteilernetz. Der Inhaber einer Haus- oder Hotelinstallation muss hingegen die Trinkwasserqualität an allen Entnahmestellen für den Verbraucher einhalten. Der Inhaber hat die Trinkwasseruntersuchung zu veranlassen. Bei öffentlichen Gebäuden ist dies die öffentliche Hand, Umweltbehörden, Gesundheitsämter usw. Bei Verdacht auf Gesundheitsrisiken kann das Gesundheitsamt jederzeit und überall Trinkwasseruntersuchungen anordnen. Diese sind unter anderem im Real Decreto 140/2003 geregelt.
Wichtig in diesem Zusam-menhang ist: Werden an der Zapfstelle (Wasserhahn, Dusche, Bad usw.) mit dem Trinkwasser Krankheitserreger abgegeben, haftet in jedem Fall der Inhaber der Haus- oder Hotelinstallation. Er kann sich nicht darauf hinausreden, alle vorgeschriebenen Untersuchungen ordnungsgemäß durchgeführt zu haben. Er trägt die volle Verantwortung für die Einhaltung der Trinkwasserqualität an der Wasserentnahmestelle.
Trinkwasser: eines unserer höchsten Güter erfordert einen verantwortungsbewussten Umgang. Dies ist auch den meissten Verantwortlichen bewusst. Welch ein Glück für uns Verbraucher.
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