Wegen ärztlicher Ignoranz


Der kanarische Gesundheitsdienst, Servicio Canario de Salud, muss eine Frau mit 1,2 Millionen Euro entschädigen, die im Jahr 1990 im Hospital Materno Infantil in Las Palmas de Gran Canaria entbunden hatte und deren Tochter mit einem irreparablen Gehirnschaden zur Welt kam.

Das Urteil wurde vom obersten kanarischen Gerichtshof unter Berücksichtigung des körperlichen und seelischen Leidens der Mutter sowie der bleibenden Schäden beim Kind gefällt. Der diensthabende Arzt hatte am 24. Juli 1990 trotz ausdrücklicher Empfehlung eines Kaiserschnitts in den Unterlagen der Patientin entschieden, die Geburt einzuleiten. Die Komplikationen bei der Geburt gelten als mögliche Ursache für den Gehirnschaden des Kindes.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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