Spanisches Strafgericht spricht einem Deutschen, der zu Unrecht des Mordes angeklagt wurde, eine Entschädigung in Höhe von 130.000 Euro zu
Nach jahrelangem Rechtsstreit hat der deutsche Staatsbürger Kunibert H.S., wohnhaft auf La Palma, Recht bekommen. Das spanische Strafgericht Audiencia Nacional hat den Staat zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 130.000 Euro verurteilt.
Kunibert H.S. war zu Unrecht des Mordes an seiner Mutter angeklagt worden und verbrachte über zwei Jahre in Untersuchungshaft.
Nach dem Freispruch hatte er eine Entschädigungsklage eingereicht, die zunächst vom Staat mit der Begründung abgelehnt wurde, dass er aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurde. Die Strafrechts-Kammer der Audiencia Nacional korrigierte dies jedoch und befand, dass Kunibert H.S. nicht nach dem Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ freigesprochen worden war, sondern weil bewiesen wurde, dass es keinen Mord gab und der Mann nicht an dem Tod seiner Mutter beteiligt war.
Das Strafgericht habe es als erwiesen betrachtet, dass die Mutter durch einen Unfall und ohne Einwirken des Sohnes starb, weshalb kein strafrechtliches Vergehen vorliege und ihm eine Entschädigung laut Artikel 294 des Gerichtsverfassungsgesetzes zustehe.
Der deutsche Resident von der Insel La Palma war 2006 des Mordes an seiner 80-jährigen Mutter angeklagt worden, die er mutmaßlich erstickt haben sollte. Am 3. August 2006 wurde er von Beamten der Guardia Civil in seinem Haus in El Paso verhaftet und saß danach über zwei Jahre im Gefängnis von Santa Cruz de La Palma in Untersuchungshaft.
Am 25. September 2008 entschied das Schöffengericht in Santa Cruz de Tenerife schließlich, dass es in diesem Todesfall keine Anzeichen von Brutalität oder eines finanziellen Motivs gebe.
Die Geschworenen gehen davon aus, dass die an Alzheimer erkrankte alte Dame ihr Gebiss selbst verschluckte und daran erstickte. Erbschaftsinteressen des Angeklagten, dessen Mutter eine Wohnung in Deutschland besaß, die ihm von der Staatsanwaltschaft unterstellt worden waren, erwiesen sich als falsch. Anscheinend war der Besitz schon fünf Jahre vor dem Tod der Mutter auf deren Wunsch hin auf den Sohn übertragen worden.
Kunibert H.S. hatte die spanische Justiz auf 548.000 Euro Entschädigung verklagt. Die Audiencia Nacional befand jedoch, dass eine Entschädigung in Höhe von 130.000 Euro als moralische und materielle Wiedergutmachung einschließlich der im Gefängnis verbrachten Zeit und des Imageverlustes angemessen sei.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]