4,14 Millionen Euro für die illegale Volksabstimmung

Puigdemont und seine Mitstreiter sollen persönlich haften. Foto: EFE

Der Spanische Rechnungshof verlangt von Puigdemont und 19 weiteren Separatisten die Erstattung

Madrid – 4,14 Millionen Euro einschließlich der angefallenen Zinsen soll die verbotene Volksabstimmung, die am 1. Oktober 2017 in Katalonien abgehalten wurde, die Regionalregierung gekostet haben. Jetzt hat der Nationale Rechnungshof die Untersuchungen abgeschlossen und verlangt von den Initiatoren, allen voran von dem damaligen, nach Belgien geflüchte­ten Regionalpräsidenten Carles Puigdemont, sowie weiteren 19 Separatisten die Erstattung dieser Summe. Ihnen wurde eine Frist von 15 Tagen gesetzt, um einen Betrag in dieser Höhe zu hinterlegen. Sollten sie der Aufforderung nicht nachkommen, wird ihr Vermögen gepfändet. Da es in diesem Fall um einen Verwaltungsakt und nicht um ein Strafverfahren geht, sind weder Puigdemont noch die ebenfalls geflüchteten ehemaligen Angehörigen seines Kabinetts, Toni Comín und Clara Ponsati, trotz ihrer Zugehörigkeit zum Europaparlament durch ihre Immunität geschützt.
Der Anklage der Staatsanwaltschaft des Rechnungshofes haben sich noch verschiedene Verbände der katalanischen Zivilgesellschaft sowie der Verband katalanischer Anwälte für die Verfassung angeschlossen.
Der Staatanwalt verlangt in seiner Anklage wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel keinen festen Betrag, sondern führt penibel diverse Kosten auf. Darunter 979.666,96 Euro für Stimmzettel und weitere 38.431,20 Euro für Wahlplakate. Sage und schreibe 2,3 Millionen Euro wurden für Aktionen der Präsidentschaft im Ausland ausgegeben, um die Unabhängigkeitsidee in die Welt zu tragen.
Die Kosten, welche bei dem Prozess gegen die Führer der Unabhängigkeitsbewegung vor dem Obersten Spanischen Gerichtshof für die Veranstaltung am 1.Oktober 2017 genannt wurden, beliefen sich auf 2,87 Millionen Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die 2.259 Abstimmungslokale, die mit 900.906 Euro berechnet worden sind. Werbeveranstaltungen für die Registrierung von im Ausland lebenden Wahlberechtigten haben 220.253 Euro gekostet, Werbung in Bahnhöfen, auf Zügen sowie im katalanischen Fernsehsender TV-3 werden mit 277.803 Euro angesetzt, und die Rechnungen von UNIPOST für den Postversand von Wahlberechtigungskarten und Werbung belief sich auf 979.661 Euro. Doch damit ist die Abrechnung noch nicht beendet: Honorare, Reise- und Übernachtungskosten der verschiedenen internationalen Beobachter, die für den Tag des Referendums angereist und während der vorausgegangenen Vorbereitungszeit anwesend waren, betrugen 338.607 Euro. Darin enthalten sind 177.304 Euro für die sogenannte „Gruppe der 12“, internationale Experten für die Vorbereitung der Volksbefragung, die von „Diplocat“ verpflichtet worden waren und unter der Leitung der Neuseeländerin Helena Catt standen.
Diese „Vorbereitungsaktivitäten“ des illegalen Referendums werden noch separat vom Obersten Gerichtshof der Justiz Kataloniens in Barcelona untersucht.

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