Vaterschaftsklage
Die DNA-Proben, die dem Leichnam des weltberühmten Künstlers Salvador Dalí auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ende Juli entnommen wurden, haben eindeutig ergeben, dass die Klägerin Pilar Abel nicht seine leibliche Tochter sein kann. Wie das zuständige Gericht in Madrid mitteilte, haben die Analysen von zwei Laboratorien des Nationalen Instituts für Toxikologie und Forensische Wissenschaften gleichlautende negative Ergebnisse erbracht. Die 61-jährige Frau, die als Wahrsagerin ihr Brot verdient, hätte gerne den Namen des illustren Künstlers geführt. Die Stiftung, die den Nachlass Dalís verwaltet, wies noch einmal die absolut unübliche und unbegründete Entscheidung der Justiz zurück, den Leichnam zu exhumieren. Sie sei unnötig gewesen und habe jegliche Proportion überschritten, hohe Kosten und viele Unannehmlichkeiten bereitet. Die Stiftung behält sich juristische Schritte vor.
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