Fall Yeremi bleibt ungelöst


Das Engagement der Bevölkerung für die Aufklärung von Yeremis Verschwinden blieb jahrelang ungebrochen. Foto: EFE

Das zuständige Gericht in San Bartolomé de Tirajana ordnete die vorläufige Einstellung des Verfahrens an

Gran Canaria – Im wohl bekanntesten Vermisstenfall der Kanarischen Inseln hat das zuständige Gericht in San Bartolomé de Tirajana auf Gran Canaria die vorläufige Einstellung und Archivierung des Verfahrens 587/2007 beschlossen.

Der damals siebenjährige Yeremi Vargas verschwand am 10. März 2007, als er in der Nähe seines Zuhauses in Vecindario im Südosten von Gran Canaria spielte. Seitdem bemühten sich die Familie und die Nachbarn des Jungen jahrelang mit großangelegten Plakataktionen auf allen Inseln, Hinweise auf den Verbleib des Kindes zu finden. Große Demonstrationen zu den Jahrestagen ließen das mutmaßliche Verbrechen niemals ganz aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwinden. Deshalb gibt es auf den Kanaren kaum jemanden, der das Gesicht dieses Jungen nicht kennt. Dennoch bleibt sein Schicksal bis heute, über zehn Jahre danach, ungeklärt.

Der Richter Manuel Hermo Costoya lässt in seinem Beschluss auf 45 Seiten die zehnjährigen Ermittlungen im Fall Yeremi Revue passieren und begründet ausführlich die vorläufige Schließung des Falles. Hermo Costoya, der erst seit dem Frühjahr an dem zuständigen Gericht tätig ist, bedauert in seiner Bewertung, dass den Aussagen des geschiedenen Vaters von Yeremi, er habe anonyme Drohungen erhalten, die lauteten: „Ich weiß, wo deine Frau und deine Kinder wohnen!“ nicht konsequenter nachgegangen worden sei.

Gegen den langjährigen Verdächtigen Antonio Ojeda, „Juan El Rubio“, der sich Bekannten gegenüber mit der Tat gebrüstet haben soll, werden die Ermittlungen eingestellt, da für seine Beteiligung nach der Bewertung des Richters nicht einmal Indizienbeweise vorliegen.

Die Familie von Yeremi ist in diesem Punkt anderer Meinung und wird Widerspruch gegen die Schließung des Falles einlegen.

Schon zwei Monate vor diesem richterlichen Beschluss haben die für den Fall zuständigen Ermittler Beschwerde gegen den Richter eingereicht, weil dieser die Vorgehensweise der Polizei scharf kritisiert und sich geweigert hatte, einen Oberst der Guardia Civil und seine Ermittler zu empfangen. Der Justizgeneralrat hat daraufhin ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

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