Rückzahlung des „Gesundheitspfennigs“


Wer tankt, zahlt: Der „Gesundheitspfennig“ ist heute auf legale Weise in den Benzinpreis eingewoben. Foto: EFE

Das Finanzamt erstattet den Transportunternehmen eine weitere Milliarde Euro

Madrid – Drei Jahre, nachdem der Europäische Gerichtshof den sogenannten Gesundheitspfennig (céntimo sanitario) für illegal erklärte, ist die spanische Regierung noch immer mit den Rückforderungen der Transportunternehmen befasst. Das Finanzamt hat nun auf seiner Website eine Funktion eingerichtet, um die „nötigen Formalitäten zu beschleunigen“. Über dieses „Expressverfahren“ wurden bereits Anträge mit Gesamtforderungen von 38,85 Millionen Euro gestellt. Wie aus dem Finanzministerium verlautete, wurde knapp die Hälfte davon im vergangenen November schon bearbeitet.

Der „Gesundheitspfennig“, wie die Steuer auf den Einzelhandelsverkauf bestimmter Treibstoffe (IVMDH) im Volksmund heißt, wurde im Jahr 2001 durch die PP-Regierung von José María Aznar eingeführt, um den Kommunen zu helfen, ihre Aufgaben im Gesundheitssystem zu finanzieren. Anfangs tatsächlich nur ein Cent, später bis zu 4,8 Cent pro Liter, wurden auf die Kraftstoffsteuer aufgeschlagen. Es gab eine staatliche und eine regionale Komponente und dreizehn autonome Regionen griffen auf dieses Mittel zurück, um die steigenden Kosten des Gesundheitssystems zu finanzieren. Die Steuer gab es in dieser Form bis 2012, als die Regierung Rajoy die Abgabe in die aktuelle Kraftstoffsteuer integrierte.

Doch im Jahr 2014 wurde die Steuer, die in den Jahren 2002 bis 2012 eingezogen wurde, durch den Europäischen Gerichtshof, auf die Klage eines Transportunternehmers hin, im Nachhinein für illegal erklärt, und die Regierung dazu verpflichtet, die auf diesem Wege eingenommenen Steuern zurückzuerstatten. Für die geschädigten Privatleute unter den Tankstellenkunden war es jedoch kaum möglich, die Steuer zurückzufordern, weil kaum jemand alle Tankrechnungen archiviert hat und zudem nur Belege akzeptiert werden, auf denen die IVMDH ausgewiesen ist – was bei Kartenzahlung, die noch am leichtesten nachzuweisen wäre, von vornherein ausfällt.

Die Regierung zahlte nur diejenigen Beträge zurück, die sie als noch nicht verjährt anerkannte, also diejenigen, die nach 2010 eingenommen wurden. Zwei Milliarden Euro wurden so in 2015 und 2016 erstattet. Doch 4.000 Transport­unternehmen erhoben Einspruch, weil sie darauf beharrten, auch ein Anrecht auf die vor 2010 gezahlten Steuern zu haben. Um diese Welle von Widerspruchsverfahren auszubremsen, lehnte der Ministerrat 2015 die Haftung des Staates ab. Ein Jahr später gab der Oberste Gerichtshof den Klägern doch noch recht, sodass eine weitere Milliarde Euro zurückgefordert werden kann.

Um zu verhindern, dass der Oberste Gerichtshof nun unter Hunderten von Widerspruchsverfahren zusammenbricht, richtete die Steuerbehörde auf ihrer Website die Möglichkeit ein, die Tankstellenbelege in einem verkürzten Verfahren direkt hochzuladen und die Rückerstattung zu beantragen.

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