Kritiker befürchten ein Schlupfloch für Straftäter aus dem EU-Ausland
Madrid – Im Herbst 2013 führte die spanische Regierung das sogenannte „Goldene Visum“ für Nicht-EU-Bürger ein, dessen Bedingungen stark vereinfacht wurden, um Investoren, Unternehmer, hochqualifizierte Arbeitskräfte und Forscher ins Land zu holen. Dieses spezielle Visum wird auch Angestellten erteilt, die innerhalb von Firmengruppen versetzt werden – um internationalen Unternehmen den Einstieg in den spanischen Markt schmackhaft zu machen – sowie Familienangehörigen. Seit seiner Einführung wurden „Goldene Visa“ jedoch insbesondere an Chinesen und Russen vergeben.
Im vergangenen Jahr wurde 41.094 Personen eine solche spezielle Aufenthaltsgenehmigung erteilt, die an Nicht-EU-Bürger vergeben wird, die beispielsweise mehr als 500.000 Euro in Immobilien, mehr als eine Million Euro in Depots oder mehr als zwei Millionen Euro in Staatsanleihen investieren oder aber „hochqualifiziert“ sind.
Nach Nationalitäten bewertet, haben sich Chinesen und Russen hervorgetan, die besonders häufig die „Goldenen Visa“ beantragen und erhalten.
Dank dieses Vorzugssystems hat der Staat über drei Milliarden Euro an Investitionen ins Land geholt – davon 77% für Luxushäuser und -wohnungen. Investiert wird also vor allem in Immobilien, die in touristischen Städten wie Barcelona (44%), Madrid (16%), Málaga (15%) und Alicante (7%) erworben wurden. Für eine Immobilie geben die mit einem „Goldenen Visum“ Begünstigten im Durchschnitt 742.855 Euro aus. Bei den Venezolanern steigt der durchschnittliche Kaufpreis einer Immobilie sogar auf 951.551 Euro.
Der Internationale Währungsfonds (IWF) kritisiert das „Goldene Visum“, denn es würde „Missbrauch und Korruption“ fördern. Naomi Hirts, Sprecherin der nichtstaatlichen internationalen Organisation Global Witness, erklärte: „Die besonderen Aufenthaltsgenehmigungen sind attraktiv für Kriminelle und Korrupte, weil sie die Möglichkeit bieten, strafrechtlichen Verfolgungen im eigenen Land zu entgehen. Es ist wie eine Freikarte, um dem Gefängnis zu entgehen, die es zudem ermöglicht, die illegalen Aktivitäten in EU-Mitgliedsländern fortzuführen, und sich dabei frei und mit vollen Bürgerrechten bewegen zu können. Darüber hinaus bergen solche Programme die Gefahr, aufgrund der hohen Mengen des bewegten Geldes die Bestechlichkeit von Politikern und Beamten zu fördern.“
Ein Vorwurf, gegen den sich das Staatssekretariat für Handel wehrt, denn um in den Genuss eines solchen Visums zu gelangen, dürfte der Begünstigte weder in Spanien noch in den Ländern, in denen er in den letzten fünf Jahren gelebt habe, vorbestraft sein.
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