Barcelona – Das schleswig-holsteinische Oberlandesgericht OLG hat in der vergangenen Woche endlich über die Auslieferung Puigdemonts entschieden und wegen des Vorwurfs der Untreue für zulässig erklärt, jedoch nicht wegen Rebellion. Das aber war der Hauptvorwurf der spanischen Justizbehörden. Damit hat der Oberste Spanische Gerichtshof nicht nur das Ringen um die Auslieferung des Ex-Präsidenten von Katalonien verloren, sondern steht vor einem weiteren Dilemma. Puigdemont kann nun in Spanien nicht mehr wegen Rebellion vor Gericht gestellt werden, sondern nur noch wegen Veruntreuung öffentlicher Mittel, wofür ein wesentlich geringeres Strafmaß gilt. Seine Gewährsmänner, ehemalige Mitglieder seiner Regionalregierung, befinden sich jedoch wegen des Vorwurfs der Rebellion seit vielen Monaten in spanischen Gefängnissen in Untersuchungshaft. Theoretisch müssten sie mit einer erheblich schwereren Bestrafung rechnen als ihr Präsident.
Die Entscheidung der deutschen Richter hat sowohl in Spanien als auch in Deutschland eine Kette von Reaktionen ausgelöst. Beim Spanischen Gerichtshof wird darüber debattiert ob man einen Schritt weitergehen und vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ziehen, oder auf die Auslieferung des katalanischen Unabhängigkeitsführers durch die Rücknahme des Internationalen Haftbefehls verzichten solle.
Die Entscheidung der Richter in Osnabrück kann zwar durch die deutsche Staatsanwaltschaft nicht mehr angefochten werden, jedoch haben die Anwälte, die Puigdemont in Deutschland vertreten, diese Chance. Sie studieren zurzeit die Möglichkeit, vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe gegen die Entscheidung zu klagen. Ihr Sprecher erklärte kämpferisch: „Hier ist das letzte Wort noch nicht gesprochen“.
Ganz eindeutig ist der Aufenthalt Puigdemonts in Deutschland noch längst nicht beendet.
Die Fronten sind ganz offensichtlich verhärtet. Weder für Spanien noch für Deutschland gibt es eine einfache Lösung. Wenn Spanien den europäischen Haftbefehl zurückzieht, geht das Spektakel um den katalanischen Politiker in Deutschland weiter. Diese Auslieferungsentscheidung ist sicherlich nicht der letzte Akt des Schauspiels.
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