Gerichtsverfahren enden häufig mit einem Freispruch
Madrid – Die Fälle von Angeklagten, die zu Hause Hanfpflanzen gezogen haben und wegen Eigenkonsums freigesprochen werden, häufen sich.
Dem Strafverteidiger José Enrique Segrelle liegen gleich acht solcher Akten vor. Nachdem der Oberste Gerichtshof Marihuana als Droge ohne schwere gesundheitliche Schäden eingestuft hat, neigen die Gerichte dazu, den häuslichen Anbau als straffrei zu betrachten.
Alle Entscheidungen folgen dem Grundsatz, dass allein der Besitz einer Droge nicht strafbar ist. Die Abgrenzung erfolgt, wenn die Absicht zum Handel besteht, was nach Auffassung vieler Gerichte beim heimischen Anbau zum Eigenkonsum nicht gegeben ist. Allerdings sei der Eigenkonsum von Fall zu Fall zu überprüfen.
Ein Gericht in Segovia hat beispielsweise bei einem Angeklagten 840 Gramm beschlagnahmtes Marihuana als Vorrat zum Eigenkonsum für ein Jahr anerkannt.
Werden kiloweise Hanfpflanzen beschlagnahmt, lassen die Richter ausrechnen, wie viel Haschisch von den Pflanzen tatsächlich gewonnen würde, und ob diese Menge noch von einer Person über einen bestimmten Zeitraum konsumiert werden könnte, also nicht zum Handel bestimmt wäre.
Bei ihrer Urteilsfindung untersuchen die Gerichte auch das Profil des Angeklagten. Handelt es sich um eine Person mit einem festen Gehalt und einem entsprechenden Lebensstil, sind die Richter geneigt, von Eigenkonsum auszugehen.
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