Der Reiseveranstalter behält 5% aller offenen Rechnungen ein
Europas zweitgrößter Reiseveranstalter hat Ernst gemacht und tatsächlich mit der Umsetzung dessen begonnen, was vor einigen Wochen angekündigt wurde und bei den kanarischen Hoteliers Empörung und Widerstand ausgelöst hat (das Wochenblatt berichtete).
Thomas Cook bürdet den finanziellen Verlust durch die Aschewolke des isländischen Vulkans einseitig den kanarischen Hoteliers auf, indem der Veranstalter bei sämtlichen offenen Rechnungen 5% einbehält.
Nun wird vom Tourismussektor auf den Inseln befürchtet, dass die Maßnahme von Thomas Cook einen gefährlichen Präzedenzfall schaffen könnte. Die Rechnungsabstriche werden von der Branche als „Missbrauch der Marktführerposition“ kritisiert, und das Tourismusamt von Teneriffa hat wissen lassen, dass die weitere Förderung von Kampagnen und Events des Reiseveranstalters auf dem Spiel steht.
Die Kritik von kanarischer Seite war zunächst zaghaft gewesen, denn man wollte schließlich nicht voreilig die guten Beziehungen zu dem wichtigen Partner riskieren. Doch als die Branche der Entschiedenheit von Thomas Cook in dieser Angelegenheit gewahr wurde, häuften sich die Beschwerden und nun wird mit härteren Bandagen gekämpft. Der Leiter des Tourismusamtes von Teneriffa, Alberto Bernabé, sagte: „Die Tatsache, dass ein so wichtiger Verbündeter der Insel einseitig diese Entscheidung trifft und mit einem Problem begründet, unter dem wir alle gelitten haben, ist nicht zu gerechtfertigen.“ In der Branche habe man geglaubt, dass die Einschaltung des spanischen Staatssekretärs für Tourismus, Joan Mesquida, dafür sorgen würde, dass Thomas Cook die Angelegenheit noch einmal überdenkt. Doch man habe sich getäuscht. „Wir dachten nicht, dass sie [die Verantwortlichen bei Thomas Cook] so unflexibel sein und den Protest des gesamten Tourismussektors ignorieren würden“, fügte Bernabé hinzu und wertete das Vorgehen von Thomas Cook als „schlechte Nachricht“, denn es schadet nicht nur der Rentabiliät des Tourismusgeschäfts der Insel zugunsten eines Reiseveranstalters, sondern schafft einen sehr gefährlichen und heiklen Präzedenzfall. Andere Reiseveranstalter könnten daraus den Schluss ziehen, dass Verträge jederzeit einseitig gebrochen werden können.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]