Vorerst keine Klärung im Teresitas-Fall in Sicht


© EFE

Der Oberste spanische Gerichtshof hat die Revisionsklage der Stadt Santa Cruz de Tenerife abgelehnt

Der immer unübersichtlicher werdende Rechts- und Politstreit im sogenannten Teresitas-Fall wird sich allen Anzeichen nach doch weit länger hinziehen als erwartet.

Nachdem Ende November der Oberste spanische Gerichtshof nämlich die Revisionsklage ablehnte, die die Stadt Santa Cruz gegen das Urteil eingelegt hatte, das den Kauf der Grundstücke direkt hinter dem Las Teresitas-Strand für illegal erklärte und deren Rückgabe an die Verkäufer anordnete, kündigt die Stadtverwaltung jetzt bereits weitere Verteidigungsmaßnahmen an. Notfalls  will man sogar bis vor das Verfassungsgericht ziehen und dort Revisionsbeschwerde einlegen, heißt es von offizieller Seite.

Eigentlich hätte die Stadt schon seit Monaten das Urteil vollstrecken müssen und den Kauf der Grundstücke rückgängig gemacht haben. Bislang sei dies noch nicht geschehen, so eine Sprecherin der Stadtverwaltung, weil abgewartet werden sollte, wie der Oberste Gerichtshof der Kanaren (TSJC) darüber entscheidet, auf welche Art und Weise das Urteil zu vollstrecken sei. Dort hatte die Stadtverwaltung Klage gegen die Rechtmäßigkeit des Urteils des Obersten spanischen Gerichtshof erhoben.

Ende November kam nun aber auch das TSJC zu einem Urteil, das allerdings bislang auch nicht zu einer eindeutigen Klärung der Angelegenheit beiträgt. In der Entscheidung des TSJC heißt es nämlich, das Urteil des Obersten spanischen Gerichtshofs könne vollstreckt werden, allerdings mit dem Vorbehalt, das vorher eine erneute Kostenfestsetzung des Kaufpreises besagter Grundstücke durchgeführt werden muss. Diese neue Schätzung dürfe jedoch unter keinen Umständen den von Santa Cruz bezahlten Kaufpreis in Höhe von 52,5 Millionen Euro überschreiten.

Einer der Hauptverdächtigen in dem Fall, Bürgermeister Miguel Zerolo, zeigte sich äußerst zufrieden mit dem Urteil. Seiner Deutung zufolge sieht er das rechtmäßige Vorgehen der Stadtverwaltung im Hinblick auf den Kauf der Grundstücke damit bestätigt. Für ihn ist der ganze Wirbel einzig und allein auf einen Formfehler zurückzuführen, der damals von der Stadtverwaltung begangen worden sei.

Gänzlich anderer Meinung sind hingegen die Sozialisten von Santa Cruz de Tenerife, die befinden, es sei nicht eindeutig nachvollziehbar, warum das TSJC befindet, der Oberste spanische Gerichtshofe habe sich bei seinem Urteil nur auf die „Annullierung des Kaufpreises“ und nicht, wie von ihnen verstanden, auf den Kaufvorgang an sich bezogen.

Von dem Rechts-Gerangel gänzlich unberührt bleibt übrigens immer noch der Strafantrag, der gegen Stadtvater Zerolo sowie zwölf weitere Personen, darunter Stadtratsmitglieder, Politiker und renommierte Unternehmer wegen Korruptionsverdacht in der Angelegenheit läuft und über den auf strafrechtlichem Weg entschieden werden muss.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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