Neuer Meilenstein für den Tierschutz


© EFE

In Santa Cruz de Tenerife findet erstmals ein Prozess statt, in dem Tierquälerei als Straftat eingestuft wird

„Hier zu sein ist schon ein Erfolg“ – Die Tierschutzorganisation Addanca verbucht schon die Tatsache, dass in Santa Cruz de Tenerife ein mutmaßlicher Tierquäler vor Gericht gestellt wird, als Etappensieg für den Tierschutz. Der Fall „Vela“ ist der erste Prozess, in dem Tierquälerei als Straftat eingestuft wird, der auf der Insel stattfindet.

Dass es so weit gekommen ist und der mutmaßliche Tierquäler nicht ungestraft davonkommt, ist dem kämpferischen Einsatz der Tierschützer und vieler Tierfreunde zu verdanken, die vor fünf Jahren, berührt vom Schicksal der Schäferhündin Vela, an einer Unterschriftensammlung teilnahmen und dazu beitrugen, den Fall in der Öffentlichkeit bekannt zu machen.

Vela wurde im Mai 2007 von der Polizei im Süden Teneriffas in erbarmungswürdigem Zustand und mehr tot als lebendig gefunden. Sie war völlig abgemagert, wog nur noch 14 Kilo, ihr Körper war voller tiefer Wunden, und an zahlreichen Stellen wie Rücken und Pfoten waren Fell und Haut durch Säure verbrannt. Das Tier hatte kzeine Kraft mehr, um sich auf den Beinen zu halten. Dank der Aufnahme und Pflege durch die Tierschutzorganisation Addanca geht es Vela heute wieder gut. Die grausame Tat, die an diesem Hund begangen wurde, sollte aber nicht ungestraft bleiben, und so wurde der Fall beim Rathaus von Güímar zur Anzeige gebracht (Wochenblatt-Leser mögen sich an Leserbriefe zum Fall Vela erinnern). Auch nachdem der Richter des örtlichen Amtsgerichts den Fall zu den Akten gelegt hatte, gaben sich die Aktivisten von Addanca nicht geschlagen. Der Zuspruch der gestarteten Unterschriftenaktion, bei der man sich ein- bis zweitausend Unterschriften erhoffte, überraschte selbst die Tierschützer: 48.000 Menschen unterzeichneten das Manifest für Vela, in dem gefordert wurde, dass dieser Fall vor Gericht kommt.

Am 13. April 2012 musste sich nun der 80-jährige Gregorio R. im Justizpalast in Santa Cruz de Tenerife vor Gericht verantworten. Er steht unter dem Verdacht, als damaliger Halter der Hündin für die schreckliche Quälerei verantwortlich zu sein, wenngleich der eingetragene Eigentümer ein anderer ist. Dieser gab an, Gregorio R. die Hündin geschenkt zu haben.

Bei dem Prozess forderte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von acht Monaten für den mutmaßlichen Tierquäler und ein Bußgeld in Höhe von 6.000 Euro, 5.000 davon für die Tierarztkosten, die durch die Operationen und Behandlung von Vela entstanden. Die Tierschutzorganisation Addanca, die als Nebenklägerin auftrat, forderte eine Haftstrafe von einem Jahr und dass die Tierarztkosten sowohl von dem Angeklagten als auch vom rechtmäßigen Besitzer des Tieres getragen werden.

Allerdings kann dem 80-Jährigen die Tat weder durch Zeugenaussagen noch durch andere Beweise nachgewiesen werden. Dem Richter sagte er, dass er das Tier nie misshandelt und es gefüttert habe und beteuerte seine Unschuld. Die Verteidung ging nach dem Ende der Verhandlung von einem baldigen Freispruch aus.

Für den Tierschutz wurde durch den Prozess in jedem Fall ein Zeichen gesetzt.

Mehr über die Leidensgeschichte von Vela und den Prozess erfahren Sie auf der Website www.addanca.es[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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