Keine Eintreibung bei Ausländern
Fast anderthalb Jahre sind seit Einführung der „Rettungsgebühr“ am 1. Juli 2012 vergangen (das Wochenblatt berichtete), bis nun zum ersten Mal die Kosten eines Rettungseinsatzes von einem verunglückten Risikosportler tatsächlich einkassiert werden konnten.
Nicht ein Wanderer oder ein Paraglider – welche die meisten der Rettungseinsätze verursachen –, sondern ein Reiter überwies den geforderten Betrag von 4.172 Euro an die Regionalkasse.
Es handelt sich um einen 50-Jährigen, der im August 2012 mit seinem Pferd im Gemeindegebiet von San Mateo (Gran Canaria) 20 m tief abgestürzt war. Er hatte schwere Verletzungen am Rücken erlitten und musste geborgen, stabilisiert und mit dem Hubschrauber in das Universitätskrankenhaus Doctor Negrín transportiert werden. Der Verunglückte soll sich Gott sei Dank vollkommen erholt haben, doch nun wurde er für den Einsatz zur Kasse gebeten.
Seitens der Behörden wurde versichert, bei der „Rettungsgebühr“ gehe es weniger um die Rückerstattung der Kosten als vielmehr darum, einen Anreiz für Risikosportler zu schaffen, sich besser abzusichern. Auch vor fahrlässigem Handeln soll abgeschreckt werden.
Bei Nicht-Residenten kann die Gebühr übrigens wegen einer Gesetzeslücke nicht eingetrieben werden. Diese unterliegen nicht dem spanischen Steuersystem und es besteht keine Möglichkeit, im Ausland ein Eintreibungsverfahren zu betreiben.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]