Übergangsregelung


Umzug des deutschen Honorarkonsulats auf Teneriffa von Santa Cruz nach Puerto de la Cruz

Ingo F. Pangels hat zum 30.01.2015 seinen Dienst als deutscher Honorarkonsul auf Teneriffa beendet. Sein Nachfolger, Ángel Hernández Hernández, wird sein Büro als deutscher Honorarkonsul in Puerto de la Cruz eröffnen.

Ab Februar 2015 werden deshalb in einer Übergangszeit Einschränkungen und Veränderungen bei den konsularischen Dienstleistungen zu berücksichtigen sein.

In dieser Übergangszeit werden die konsularischen Dienstleistungen vom Konsulat in Las Palmas bearbeitet werden. Für Teneriffa wird folgende Übergangslösung in Kraft treten: Bis einschließlich 26.02.2015 öffnet das Büro in den bisherigen Räumen in der Calle Costa y Grijalba 18 in Santa Cruz de Tenerife jeden Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 14.00 Uhr. Dort werden in Ausnahmefällen Passbeantragungen aller Art, die Abholung von Pässen und konsularische Hilfeleistungen angeboten. Für alle Dienstleistungen muss vorher beim Konsulat in Las Palmas de Gran Canaria ein Termin unter folgender Telefonnummer vereinbart werden: 928 491 880.

Am 02.03.2015 wird das Büro in das Domizil des neuen Honorarkonsuls in Puerto de la Cruz verlegt. Dort erfolgt der konsularische Betrieb zunächst übergangsweise zu denselben Konditionen wie im Februar, Öffnungszeiten Dienstag und Donnerstag von 10.00 bis 14.00 Uhr. Adresse: Urb. Jardines La Quintana, Calle Guillermo Rahn 4, locales 5-6.

Das Konsulat Las Palmas de Gran Canaria wird in zweiwöchigen Abständen Konsularsprechtage abhalten, im Februar in Santa Cruz de Tenerife und ab März in Puerto de la Cruz. An diesen Tagen können – nach vorheriger Terminvereinbarung – auch Unterschriftsbeglaubigungen, Kopiebeglaubigungen, Bescheinigungen und Personenstands- bzw. Namensangelegenheiten vorgenommen werden. Bitte informieren Sie sich über die Konsularsprechtage auf der Internetseite des Konsulats www.laspalmas.diplo.de oder telefonisch unter 928 491 880.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]

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