Roboter & Steuern


Noch haben Roboter im Alltagsleben Seltenheitswert, in der Produktion jedoch kommen sie schon seit Langem zum Einsatz. Im Bild oben: Ein Kellner-Roboter der Firma E-Szoftverfejlesztö im „Enjoy Budapest Café“ in Ungarn. Fotos: EFE

Ein Beitrag von Dr. David Elvira

Roboter sind ein Thema, das schon die Kleinen fasziniert. Und so kam es, dass mein kleiner Sohn mir vor Kurzem die folgende Frage stellte: „Papa. Wenn Roboter die Menschen wirklich bald bei der Arbeit ersetzen – wer bezahlt dann die Steuern?“ Über meinem Kopf zogen Wolken auf, und sofort hatte ich die Stimme von Bill Gates in meinen Ohren…  „Keine Sorge, Roboter werden Steuern bezahlen“.

Das Thema hört sich zunächst nach Zukunft und Science-Fiction an, ist aber wahrscheinlich näher, als wir heute vielleicht noch glauben mögen. Antworten zu finden, ist jedoch gar nicht so leicht – denn so verschieden wir Menschen voneinander sind, so sehr unterscheiden sich auch Roboter von- einander. Da gibt es den kleinen Roboter, der uns zuhause beim Staubsaugen hilft und vom Menschen abhängig ist, selbstfahrende Autos, die sich zumindest schon einmal selbst fortbewegen können… und laufende Projekte zeigen, dass Roboter auch fähig sein werden, selbst zu lernen, die eigenen Batterien selbst aufzuladen und so vom Menschen unabhängig zu handeln. In diesem Sinne stellt sich dann nicht nur die Frage nach der Steuerzahlung, sondern auch – wer haftet für von Robotern verursachte Schäden?

Ein Fabrikationsroboter im VW-Werk in Salzgitter. Fotos: EFE

Während Menschen Einkommensteuern und Sozialabgaben leisten, werden Roboter an solchen Abgaben noch nicht beteiligt. Sie dienen ausschließlich der Unterstützung von Firmen bei der Gewinnerzielung. Da erscheint es naheliegend, nicht eine Robotersteuer einzuführen, sondern sich vielmehr an den von den Firmen erzielten Gewinnen zu orientieren, die sie durch die Roboter erlangt haben. Doch dieser Lösungsansatz bietet noch keine Antwort auf die zweite Frage nach der Haftung. Menschen verfügen über eine Rechtspersönlichkeit – sie sind Inhaber von Rechten und Pflichten. Roboter dagegen nicht. Folglich gibt es Stimmen in der Fachliteratur, nach denen es für jeden Roboter immer einen Menschen oder eine juristische Person geben müsste, welche für diesen haftbar ist. Oder aber der Gesetzgeber kreiert eine Art „Rechtspersönlichkeit für Roboter“.

Das spanische Recht beinhaltet mit Artikel 35.4 des Steuergesetzes bereits eine Norm, die sich mit der Steuerpflicht von Wirtschaftseinheiten befasst, die über keine Rechtspersönlichkeit verfügen. Es stellt sich also die Frage, ob das auch eine Lösung für die Besteuerung und Haftung von Robotern wäre? Die Antwort muss wohl noch offen bleiben, wir müssen sehen, was die Zukunft uns bringt. Die Wolken verziehen sich jedoch erst einmal, und ich werde mit meinem Sohn über lustigere Themen reden.

Dr. David Elvira
Bufete Maña-Krier-Elvira
Av. Francisco La Roche, 31,
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