In Spanien ist die Leihmutterschaft verboten
Madrid – Das Justizministerium hat bei der Generalstaatsanwaltschaft die Aufnahme von Ermittlungen gegen Agenturen für Leihmütter im Ausland beantragt. Die Leihmutterschaft ist in Spanien verboten. Jedes Jahr nehmen jedoch Hunderte spanische Familien die Dienste von spanischen Agenturen in Anspruch, die die in einem anderen Land legalisierte Austragung eines Kindes durch eine Leihmutter ermöglicht.
Diese Agenturen vermitteln am häufigsten in die Ukraine, die USA, Kanada und Georgien. Das Ministerium weist in seinem Antrag darauf hin, dass die Agenturen von der Vermittlung einer in Spanien verbotenen Aktivität profitieren. Während die frühere konservative Regierung 2010 zumindest die Eintragung der von ausländischen Leihmüttern ausgetragenen Kinder in das spanische Geburtsregister erlaubte, hat sich die sozialistische Regierung stets grundsätzlich gegen diese Praxis ausgesprochen, nun jedoch zum ersten Mal einen konkreten Schritt in Form des Antrags auf Untersuchung der Agenturen in Spanien unternommen.
Vertreter der Agenturen erklärten, sie würden für ihre Dienste der Beratung, Hilfe und Begleitung bezahlt, die eigentlichen Agenturen zur Vermittlung von Leihmüttern säßen jedoch im Ausland. Die Regierung könne nicht verbieten, was im Ausland gemacht werde. Eine Anwältin bestätigte, dass ein Spanier, der eine im Ausland legale Praxis in Anspruch nehme, hierzulande nicht dafür bestraft werden könne. Der Oberste Gerichtshof habe bestätigt, die Verträge seien nichtig, doch die Kinder nun einmal da und müssten beschützt werden.
Die Gegner der Leihmutterschaft begrüßten den Antrag der Regierung. Die Agenturen würden für etwas werben, was in Spanien verboten sei. Die Staatsanwaltschaft solle auch untersuchen, ob die Verträge in Spanien unterzeichnet würden, dann seien diese nichtig.
In ihrem Antrag ersucht die Regierung die Generalstaatsanwaltschaft auch zu prüfen, ob die Rechte der Leihmütter verletzt werden. Die Regierung spricht von einer Ausbeutung der Frau.
In den Ländern, in denen die Leihmutterschaft legalisiert ist, wird das genetische Material der späteren Eltern der Frau eingepflanzt. In Spanien erklärt das Gesetz über die künstliche Befruchtung Verträge für nichtig, in denen die Austragung durch eine Frau vereinbart wird, die später zugunsten des Vertragspartners auf die mütterliche Bindung verzichtet.
Ciudadanos ist die einzige Partei, die eine Leihmutterschaft in Spanien erlauben würde. Die Partei brachte 2017 einen entsprechenden Gesetzesantrag ein. PSOE, Unidas Podemos und PP lehnen die Leihmutterschaft wegen der Unterdrückung der Frau bzw. der Kommerzialisierung der Mutterschaft ab.[bsa_pro_ad_space id=“8,13″ if_empty=“13″ delay=“5″]