Naturpark Doñana: Urteil gegen Gaslager

Greenpeace protestierte im Jahr 2016 vor Ort gegen die Einlagerung von Gas im Naturschutzgebiet Doñana. Foto:greenpeace

Nach dem Urteil des andalusischen Obersten Gerichtshofs ist das Projekt unvereinbar mit dem Raumordungsplan des Schutzgebietes

Sevilla – Das Energieunternehmen Naturgy, früher Gas Natural, hat bei der Umsetzung seines Vorhabens, die Hohlräume der bereits ausgebeuteten Erdgas-Förderstätten in den Provinzen Huelva und Sevilla als Gaslager zu nutzen, einen weiteren Rückschlag erlitten. Der andalusische Oberste Gerichtshof (TSJA) hat die Rechtmäßigkeit der Vorgehensweise der Regionalregierung bestätigt, die einem der vier Unterprojekte namens „Marismas Oriental” aus Umweltschutzgründen die Genehmigung verweigert hatte, weil dieses teilweise in das Schutzgebiet Doñana hineinreicht. Die voraussichtlichen Auswirkungen auf den Naturpark waren der Hauptgrund, warum die andalusische Regierung im Jahr 2016 die Bestätigung der Umweltverträglichkeit von „Marismas Oriental” verweigerte und damit den Ausbau der Anlage für den neuen Zweck unmöglich machte.
Ein weiteres wichtiges Urteil des TSJA steht in diesem Zusammenhang noch aus: Eine Schadenersatzklage des Energieunternehmens gegen die andalusische Regierung wegen der durch den Stopp des Projekts entstandenen finanziellen Verluste, die Naturgy mit 358 Millionen Euro beziffert.
Die andalusische Regierung stützte sich seinerzeit bei der Ablehnung des Projekts auf einen Bericht der Naturparkverwaltung aus dem Jahr 2015, der ausführte, dass die geplanten Bauarbeiten mit dem Raumordnungsplan des Parks, der als Unesco Welterbe geführt wird, nicht vereinbar seien. Das Unternehmen hielt dagegen, es handle sich um eine bloße Verbesserung der schon seit den Achtzigerjahren bestehenden Anlage zur Gasförderung. Doch das TSJA bestätigte die Einschätzung der Parkverwaltung und stellte fest, durch die Bauarbeiten werde eine neue Infrastruktur angelegt, die nicht genehmigungsfähig sei. Naturgy hat angekündigt, diese Entscheidung beim Obersten Gerichtshof in Madrid anzufechten.
Bisher hat der Naturschutz weitgehend über das Industrievorhaben gesiegt. Das gesamte Projekt sollte aus einem Netz von 14 Lagerstätten und 70 Kilometern Rohrleitungen bestehen. Ein Teil davon ist schon vorhanden, doch 20 Kilometer Rohre hätten noch verlegt und fünf Sondierungen durchgeführt werden müssen. Die Baukosten für alle vier Unterprojekte waren mit 200 Millionen Euro veranschlagt. Doch von diesen vier wurde bisher nur eines umgesetzt und voll genutzt. Es handelt sich dabei um das Unterprojekt „Marismas Occidental”, das nicht in das Schutzgebiet hineinreicht. Diese Anlage wird als strategisch bedeutsam für die Energieversorgung des Landes angesehen. Naturgy erhält dafür jährlich eine Vergütung von rund sechs Millionen Euro, welche die Gaskunden über ihre Rechnung begleichen.
Der WWF, der sich stets gegen die Gaslagerung in Doñana ausgesprochen hat, begrüßte das Urteil. Es handle sich „unzweifelhaft um einen Sieg im Kampf für die Erhaltung von Doñana”. Das Urteil gehe in dieselbe Richtung wie die Äußerungen internationaler und nationaler Institutionen wie der Unesco und des Europaparlaments sowie des Spanischen Abgeordnetenhauses, des andalusischen Regionalparlaments und der spanischen und andalusischen Volksanwälte.

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