Verletzung der Religionsfreiheit
Das Dekret über den Alarmzustand, dessen erste Verlängerung die Partei VOX noch unterstützt hat, verletzt nicht nur das freie Niederlassungsrecht, sondern auch die Reise- und Versammlungsfreiheit, das Recht auf Erziehung und Ausübung der Religion. Das besagt eine Klage, die von den 52 Abgeordneten der ultrarechten Partei beim Verfassungsgericht eingereicht wurde. In ihrer Klage geht die Partei noch wesentlich weiter als die Spanische Bischofskonferenz. Die hat zwar gewisse Fakten des Dekrets kritisiert, akzeptierte jedoch das Ausgehverbot zum Besuch der Gottesdienste, und verhandelte mit der Regierung über die erneute Eröffnung der Gotteshäuser, die nach dem 11. Mai wieder mit 30% der Besucher Messen abhalten können. Der Verband der Christlichen Anwälte dagegen beschuldigt Innenminister Marlaska ebenfalls eines Delikts gegen die Religionsfreiheit, weil er am Karfreitag die Kathedrale von Córdoba und andere Kirchen polizeilich räumen ließ, wo sich trotz des Ausgangsverbots Gläubige zusammengefunden hatten. Dieser Verband steht ebenfalls der VOX-Partei nahe.
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