Madrid – Die spanische Regierung hat aufgrund der außerordentlichen Umstände des Alarmzustands die TÜV-Gültigkeit für Fahrzeuge verlängert. Wie im Staatsanzeiger BOE vom 16. Mai veröffentlicht wurde, gelten für Fahrzeuge, deren TÜV während des Alarmzustands abgelaufen ist, Sonderbestimmungen bzw. eine automatische Verlängerung der Gültigkeit.
Laut einer Tabelle, die im BOE vom 16.05.2020 veröffentlicht wurde, wird die Gültigkeit für Fahrzeuge, die den TÜV-Termin innerhalb der ersten Woche des Alarmzustands (14.-20. März) überschritten haben, um 30 Tage plus 15 Tage verlängert. Für TÜV mit Ablaufdatum in Woche 2 (21.-27. März) gilt eine Verlängerung um 30 Tage plus zweimal 15 Tage. Für Woche 3 (28. März bis 3. April) werden zu den 30 Tagen dreimal 15 Tage hinzugerechnet. Danach (ab Woche 4 des Alarmzustands) werden pro weiterer Woche fortlaufend ebensoviele Zeiträume von 15 Tagen zu den 30 Tagen hinzugerechnet. In Woche vier wären das folglich 30 Tage plus viermal 15 Tage.
Weitere Infos: www.boe.es