Die Kosten des existenzsichernden Grundeinkommens

Sozialminister José Luis Escrivá Belmonte Foto: EFE

Sozialminister José Luis Escrivá Belmonte Foto: EFE

Sozialminister Escrivá beziffert den Finanzbedarf mit 3 Milliarden Euro und kündigt den Beginn der Leistungen für Juni an

Madrid – Der spanische Sozialminister José Luis Escrivá hat sich zu einigen Details der Einführung des existenzsichernden Grundeinkommens (ingreso mínimo vital) geäußert, die Teil der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien PSOE und Unidas Podemos ist. Es ist zudem, in den Zeiten der Corona-Epidemie, eine der wichtigsten Maßnahmen, um den rund eine Million einkommensschwachen Haushalten, an die sich die Leistung richtet, in dieser Situation zu helfen.
Escrivá beziffert die Kosten mit drei Milliarden Euro jährlich und stellt in Aussicht, dass die betroffenen Familien diese Leistung schon ab Juni beziehen können.
Die Kosten sind damit deutlich niedriger angesetzt als bisher gedacht. Die Regierung war zunächst von Kosten in Höhe von 5,5 Milliarden Euro ausgegangen, die nach und nach auf 3,5 Milliarden absinken würden, weil diese Leistung einige andere der bisher bestehenden Sozialleistungen ersetzen würde. Diese Zahlen hatte das Haushaltskontrollorgan AIReF noch unter der Führung des jetzigen Sozialministers Escrivá erarbeitet. Sie seien nun, so Escrivá, gemeinsam mit dem Finanzministerium präzisiert worden.
Sowie das Grundeinkommen beschlossen sei, könne es beantragt werden, stellte der Minister in Aussicht. Für die Auszahlung wird die staatliche Sozialversicherung Seguridad Social zuständig sein. Beantragt werden kann das Grundeinkommen jedoch auch bei verschiedenen anderen Verwaltungen der autonomen Regionen und Gemeinden. Die Zusammenarbeit auf regionaler und kommunaler Ebene ist entscheidend, da diese auch verschiedene eigene Hilfen für einkommensschwache Gruppen in ihrem Verantwortungsbereich haben und es bei der Umsetzung kein Kompetenzgerangel geben darf, damit die Maßnahme zügig umgesetzt werden kann.
Seit Beginn der Krise bestimmt das existenzsichernde Grundeinkommen einen Teil der öffentlichen Debatte. Zunächst dachte man dran, eine vorübergehende Leistung für diejenigen Bedürftigen zu schaffen, die durch das Netz der verschiedenen Leistungen hindurchgefallen sind, welche die Regierung in den letzten Jahren zur Milderung der sozialen Folgen der Krise geschaffen hatte. Dafür plädierten u.a. Vizepräsident Pablo Iglesias, verschiedene Gewerkschaften sowie auch der Vizepräsident der Europäischen Zentralbank Luis de Guindos.
Am Ende setzte sich jedoch die Position des Sozialministers durch, der von Anfang an gefordert hatte, ein strukturell verankertes Einkommen zu schaffen, welches die ineffiziente Einkommensverteilung in Spanien, die Jahr für Jahr durch internationale Organisationen wie die OECD und die EU angeprangert wird, korrigiert.
Mit eben diesem Argument widersprach Minister Escrivá dieser Tage dem Arbeitgeberverband CEOE, der die Einführung des Grundeinkommens kritisierte und den Standpunkt vertritt, man dürfe keine Maßnahmen ergreifen, welche die strukturellen Kosten erhöhen würden. Der Minister antwortete, eben wegen der strukturellen Defizite, die es in Spanien gibt, müsse das existenzsichernde Grundeinkommen strukturellen Charakter haben.
Wie weiterhin bekannt wurde, wird der „Ingreso mínimo vital“ eine Leistung sein, die pro Familie und nicht pro Kopf gewährt wird. Die Zahl der berechtigten Lebensgemeinschaften wird mit einer Million beziffert. In der Hälfte dieser Haushalte leben Kinder. Rund 10% aller Bezieher werden Alleinerziehende sein.

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