Verbot der 902-Nummern

Der spanische Minister für Konsum, Alberto Garzón, will die Verbraucher vor übermäßigen Gebühren schützen. Foto: EFE

Der spanische Minister für Konsum, Alberto Garzón, will die Verbraucher vor übermäßigen Gebühren schützen. Foto: EFE

Gebühren über den normalen Telefontarif hinaus sind unzulässig, wie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes von 2017 bestätigte

Madrid – Das spanische Verbraucherschutzministerium (Ministerio de Consumo) unter der Leitung des Ministers Alberto Garzón bereitet ein Verbot der 902-Telefonnummern im Kundendienst vor. Es handelt sich dabei um Mehrwerttelefonnummern, die für den Anrufer mit Zusatzgebühren ver- bunden sind.
Es gehe darum, die soziale Gerechtigkeit wieder herzustellen und den verbreiteten Missbrauch der 902-Vorwahl zu beenden, heißt es aus dem Ministerium. Angesichts der im Zuge der Corona-Krise verhängten Beschränkungen von Kundenbesuchen, Mobilität und der Möglichkeit, seine Angelegenheiten persönlich vor Ort zu erledigen, wirke sich der Missbrauch umso härter aus. Es könne nicht sein, dass die Inanspruchnahme des Kundendienstes Zusatzkosten für die Konsumenten bedeute und für einige Unternehmen gar zu einem Geschäft werde.
Einer Änderung des entsprechenden Paragrafen des Verbraucherschutzgesetzes, (Artikel 21.2) soll eine Bürger- befragung und die Zusammenarbeit mit Verbraucherschutzorganisationen vorausgehen. Die angestrebte Gesetzesreform stützt sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Dieser stellte schon vor drei Jahren, Anfang 2017, klar, dass unter dem Begriff „Grundtarif“, den die Kosten für einen Anruf bei einem Kundendienst nach dem Gesetz nicht überschreiten dürfen, der ortsübliche Tarif für ein Telefongespräch ohne zusätzliche Gebühren gemeint ist. Höhere Kosten, so der EuGH, könnten den Verbraucher davon abhalten, eine Kunden-Hotline zu nutzen, um Informationen über einen abgeschlossenen Vertrag zu erfragen oder seine Rechte, beispielsweise auf Widerruf oder Gewährleistung, geltend zu machen. Sofern jedoch die Kosten nicht höher ausfallen, als für einen Anruf unter einer gewöhnlichen geografischen Festnetznummer oder einer Handy- nummer, ist es nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs unerheblich, ob der Unternehmer mit der Kunden-Hotline dennoch Gewinne erzielt.
Die spanischen Verbraucherschutzorganisationen fordern seit Jahren ein Verbot von Mehrwerttelefonnummern, für die zusätzliche Gebühren erhoben werden. Laut FACUA-Consumidores en Acción verursacht der Betrug durch Kunden-Hotlines mit 902-Nummern Millionenschäden für die Verbraucher. Zahlreiche Unternehmen würden an Kundenanrufen verdienen und dadurch gegen die geltenden Verbraucherschutz- und die Telekommunikationsgesetze verstoßen, die vorschreiben, dass jeder Dienstleister seinen Kunden eine schnelle und effektive Kommunikationsmöglichkeit zur Verfügung stellen muss. Demnach muss es eine Kontakttelefonnummer geben, die nicht teurer ist, als der sogenannte „Basistarif“. Doch dieser Begriff ist im spanischen Recht bisher nicht eindeutig definiert, und so umgehen viele Unternehmen diese Vorschrift, indem sie teure Telefonnummern gut sichtbar präsentieren, während die vorgeschriebenen Kundendienst-Nummern zum Normaltarif nur nach intensiver Suche auffindbar sind.

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