Eine Gesetzesänderung soll das Beitragssystem der Seguridad Social für die „Autónomos“ an deren tatsächliche Einnahmen knüpfen
Madrid – Die staatliche Sozialversicherung nimmt einen erneuten Anlauf, um die Beiträge der Kleinselbstständigen (Autónomos) nach ihren tatsächlichen Einnahmen zu berechnen. Bisher wird die Höhe der Beiträge nach einem Basisbetrag berechnet, welche der Selbstständige auswählt.
Das Ministerium für soziale Sicherheit, das von José Luis Escrivá geführt wird, gleicht seine Daten zurzeit mit dem Finanzministerium ab, um ein neues System zu schaffen, das, ähnlich wie bei der Einkommenssteuer, verschiedene Einkommensklassen etabliert.
Doch bisher gibt es noch keine konkreten Vorschläge für die Umsetzung, heißt es aus dem Ministerium. Es soll jedoch keine brüsken Veränderungen geben und das System einfach gehalten werden. Letzteres sei besonders wichtig, denn ein System, welches einen hohen Verwaltungsaufwand für die Selbstständigen mit sich bringe, könne eben daran scheitern.
Der Präsident des Verbandes der selbstständigen Arbeiter (Asociación de trabajadores autónomos, ATA), Lorenzo Amor, warnt jedoch: Sein Verband werde keine Veränderung des Beitragssystems unterstützen, die einen Anstieg der Abgaben für die „Autónomos“ mit sich bringe. Weder sei jetzt der richtige Moment dafür, noch seien die Kleinselbstständigen in der Lage mehr zu zahlen. Sie seien bereits finanziell überlastet. Die Selbstständigenorganisation ATA, ist der größte Verband seiner Art und ist dem Dachverband der Unternehmerorganisationen, CEOE, angegliedert. ATA steht der Reform seit jeher skeptisch gegenüber, weil es nicht möglich sei, die realen Einkommen der Autónomos zu ermitteln.
Dagegen wird das Vorhaben von den Selbstständigenverbänden UATAE und UPTA unterstützt. María José Landaburu, Generalsekretärin des UATAE, sieht darin einen ersten Schritt, um die „Autónomos“ aus der sozialen Unsicherheit herauszuholen und ihnen endlich die Teilhabe am Wohlfahrtsstaat zu ermöglichen.
Auch Eduardo Abad, Präsident des UPTA, hält das aktuelle System für ungerecht, weil die Selbstständigen mit den geringsten Einkommen gezwungen sind, Beiträge zu zahlen, die über ihren finanziellen Möglichkeiten liegen.
Aktuell zahlen 85% der Autónomos den Mindestsatz von 286 Euro monatlich, was dazu führt, dass auch die Leistungen, die sie ggf. erhalten, sehr gering ausfallen. Dies zeigte sich während der Pandemie, als die Mehrheit nur Hilfen in Höhe von 660 Euro monatlich erhielten, was 70% der geringstmöglichen Beitragsbemessungsgrundlage entspricht.