Am 18. Dezember um 24.00 Uhr treten auf Teneriffa neue Beschränkungen in Kraft
Teneriffa – In einer außerordentlichen Kabinettssitzung am 16. Dezember hat die kanarische Regierung neue Corona-Beschränkungen für die Insel Teneriffa beschlossen. Die neuen Regeln treten am Freitag, dem 18. Dezember um 24.00 Uhr in Kraft und gelten 14 Tage lang.
Die neuen Maßnahmen werden mit der hohen Übertragungsrate des Virus in den letzten Wochen auf Teneriffa begründet, wodurch sich die Insel vom Rest des Archipels abhebe.
Touristen dürfen weiter einreisen
Obwohl regionale Medien mit Überschriften wie „Teneriffa schottet sich ab“ oder „Die Regierung schließt Teneriffa“ den Eindruck erweckten, dass ab Freitag touristische Einreisen auf die Insel nicht mehr möglich sein würden, stimmt das so nicht. Touristen aus dem In- und Ausland, die eine Reise nach Teneriffa gebucht haben, können auch nach Inkrafttreten der neuen Maßnahmen einreisen. Die Testpflicht bleibt allerdings bestehen, was bedeutet, dass bei der Einreise bzw. dem Einchecken im Hotel ein negatives Corona-Testergebnis vorgelegt werden muss, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Diese Verpflichtung gilt für alle Personen ab 6 Jahren. Außerdem muss auch weiterhin das Formular zur Gesundheitskontrolle auf dem Portal „Spain Travel Health“ ausgefüllt werden. Reisende finden alle wichtigen Hinweise auf der Website des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
Dennoch zählt zu den am 16. Dezember neu beschlossenen Maßnahmen für Teneriffa die Einschränkung der Einreise auf die Insel, auch von anderen Inseln des Archipels, die durch triftige Gründe gerechtfertigt werden muss. Auch Ortswechsel werden eingeschränkt. Die Bürger sind aufgerufen, Einkäufe nach Möglichkeit in ihrer Gemeinde zu tätigen. Ortswechsel sollen nur in gerechtfertigten Ausnahmefällen unter anderem für Arztbesuche, Geschäftsreisen, Rückkehr zum Hauptwohnsitz, Behördengänge z.B. zur Erneuerungen von Ausweisen, Besuch von Schulen, Kindergärten und Universitäten vorgenommen werden.
Personen, die sich aktuell auf Teneriffa aufhalten und auf einer anderen Insel wohnhaft sind, werden am Zielort einem Corona-Test unterzogen.
Einschränkung von privaten Zusammenkünften
Private Zusammenkünfte im öffentlichen wie privaten Raum, in geschlossenen Räumen ebenso wie im Freien, werden auf Personen aus einem einzigen Haushalt beschränkt.
Für Zusammenkünfte an den Festtagen am 24., 25. und 31. Dezember sowie am 1. Januar wird die zulässige Personenzahl weiter eingeschränkt. Sofern es sich nicht um Angehörige eines Haushaltes handelt, dürfen sich maximal sechs Personen treffen. Kinder bis 6 Jahre werden nicht mitgezählt. Die Personen dürfen nicht aus mehr als zwei Haushalten zusammenkommen.
Die Sperrstunden wird um eine Stunde vorgezogen und gilt zwischen 22.00 und 06.00 Uhr, ausgenommen am 24. und 31. Dezember, wo sie auf 00.30 bis 06.00 Uhr verkürzt wird.
Gottesdienste
Wichtige Gottesdienste können in der Zeit von 6.00 bis 22.00 Uhr stattfinden. Es wird jedoch empfohlen, alternativ Online- oder Fernsehgottesdienste anzubieten sowie bei Präsenzgottesdiensten das Singen zu vermeiden und stattdessen Musik von Tonträgern abzuspielen. Chorgesänge sind verboten, ebenso Glaubensbezeugungen, die physischen Kontakt – wie das Küssen und Berühren von Reliquien – erfordern.
Hotels, Restaurants, Bars und Cafés
Die Innenräume von Restaurants, Bars und Cafés müssen geschlossen bleiben, ausgenommen innerhalb von Hotels zur ausschließlichen Beköstigung der Hotelgäste. Abholung und Auslieferung von Speisen sind erlaubt. Auf Terrassen ist der Konsum an der Bar, an einem Büffet und die Selbstbedienung sowie auch das Rauchen, Tanz, Karaoke etc. untersagt. Die Terrassen dürfen nur zu 50% besetzt sein und der Abstand zwischen den an verschiedenen Tischen sitzenden Gästen muss mindestens zwei Meter betragen. An einem Tisch dürfen nur maximal vier Personen beisammensitzen, die im selben Haushalt leben.
Einkaufszentren
Die Zahl der Kunden, die sich auf den Gemeinschaftsflächen von Einkaufszentren aufhalten, darf 33% der genehmigten Aufnahmekapazität nicht überschreiten. Kunden dürfen sich dort nur aufhalten, um hindurchzugehen oder vor den Geschäften auf Einlass zu warten. Kinderspielbereiche und Ruhezonen sind abzusperren. Die Einhaltung der Sicherheitsabstände muss gewährleistet sein. In den Parkzonen darf nur die Hälfte der Plätze belegt werden. Senioren über 75 Jahren müssen bevorzugt bedient werden: Für Priorität beim Zugang zu Geschäften, reservierte Parkplätze, Kassen und Sitzgelegenheiten zum Ausruhen muss gesorgt werden.
Krankenhäuser und Altenheime
Um Senioren und Kranke zu schützen, gilt in Seniorenheimen und Hospitälern für die Dauer der neuen Maßnahmen ein Ausgangs- und Besuchsverbot. Kinder und Schwangere in Krankenhäusern dürfen Besuch empfangen. Ebenfalls ausgenommen sind Patienten, die nachweislich eine Corona-Infektion überstanden haben. Auch der Besuch und die Begleitung von Sterbenden ist erlaubt.
Freizeitsport
Sportliche Betätigungen in Innenräumen – Turnhallen, Fitnesszentren, etc. – sind untersagt. Individualsport im Freien ist dagegen zulässig, sofern jederzeit ein Abstand von zwei Metern zu anderen Personen gehalten werden kann. Beim Individualsport im Freien gilt eine Befreiung von der Maskenpflicht, jedoch nur für die Dauer der sportlichen Betätigung.
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